• Marburger Bund begrüßt Änderung der Corona-Verordnung

    Pressemitteilung
    Test- und FFP2-Maskenpflicht in Kliniken in Baden-Württemberg
    03.Februar 2021
    Kirchheim/Teck
    Der Marburger Bund Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich die per Notverkündung am vergangenen Samstag veröffentlichten Änderungen für die Krankenhäuser in der Corona-Verordnung des Landes.

    „Dass die Landesregierung verschärfte Regelungen für die Kliniken in die Corona-Verordnung aufgenommen hat, ist gerade mit Blick auf die potenziellen Gefahren durch die Corona-Mutationen nur folgerichtig. Wir begrüßen die Einführung einer Testpflicht für Besucher der Kliniken, sowie die FFP2-Maskenpflicht für das Personal ausdrücklich “, so Dr. Frank J. Reuther, Landesvorsitzender des Marburger Bundes.

    Besucherinnen und Besucher müssen nun einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48h Stunden sein darf, vorweisen, bevor sie ein Krankenhaus betreten. „Die Testpflicht schützt das Personal und die Patienten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus. Diese Regelung ist sinnvoll und weitsichtig!“, so der MB-Landeschef Dr. Reuther weiter.

    Auch die neu eingeführte FFP2-Maskenpflicht für das Krankenhauspersonal wird vom Marburger Bund begrüßt. „Es ist bewiesen, dass die FFP2-Atemschutzmasken, einen höheren Schutz bieten, als herkömmliche Mund-Nasen-Schutzmasken oder OP-Masken. Dass das Personal der Kliniken FFP2-Masken nun verpflichtend von den Krankenhäusern gestellt bekommt und damit besser vor dem Corona-Virus geschützt wird, finden wir positiv.“, so Sylvia Ottmüller, 2. Landesvorsitzende des Marburger Bundes.

     

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