• Patientensicherheit verbessern - Ärztliche Arbeitszeit konsequent kontollieren

    Pressemitteilung
    Forderung an die Landesregierung
    25.September 2019
    Marburger Bund Baden-Württemberg fordert Landesregierung auf, ärztliche Arbeitszeit in den Krankenhäusern regelmäßig zu kontrollieren - Verbesserung der Patientensicherheit steht im Vordergrund.
    Patientensicherheit verbessern - Ärztliche Arbeitszeit konsequent kontollieren
    Patientensicherheit verbessern - Ärztliche Arbeitszeit konsequent kontollieren

    „Regelmäßige Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und gegen Tarifverträge sind im ärztlichen Dienst in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg leider an der Tagesordnung. Dies können und werden wir nicht länger hinnehmen. Die öffentliche Hand hat die Pflicht, die Einhaltung von Gesetzen zu kontrollieren. Wir fordern die Landesregierung auf, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes im ärztlichen Dienst in den Krankenhäusern nicht erst nach Anzeigen durch betroffene Ärztinnen und Ärzte, sondern anlassunabhängig, regelmäßig zu kontrollieren“, so Dr. Frank J. Reuther, Landeschef des Marburger Bundes Baden-Württemberg.

    In einer im vergangenen Jahr mit dem renommierten Umfrageinstitut dimap durchgeführten Mitgliederbefragung, sprachen sich 85% der Mitglieder des Marburger Bundes Baden-Württemberg dafür aus, dass die Arbeitszeit von Krankenhausärztinnen- und Ärzten regelmäßig und anlassunabhängig überprüft werden soll. Im Juli 2019 beantwortete die Bundesregierung eine parlamentarische Anfrage zur Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland. Dabei wurde ersichtlich, dass in Baden-Württemberg im Vergleich mit den beiden anderen bevölkerungsstarken Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen deutlich weniger Kontrollen des Arbeitszeitgesetzes durchgeführt wurden. So wurden 2018 in Bayern 4318 Kontrollen durchgeführt. In Nordrhein-Westfalen gab es im gleichen Zeitraum 1733 Kontrollen, in Baden-Württemberg jedoch nur 760. Bei den Beanstandungen bzw. Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz im Jahr 2018 ist Baden-Württemberg im Vergleich mit allen restlichen Bundesländern das Schlusslicht. So wurden 2018 nur 28 Beanstandungen von Arbeitszeitgesetzverstößen vorgenommen. In Nordrhein-Westfalen waren es im selben Vergleichszeitraum 1567 Beanstandungen. In Bayern wurden im selben Vergleichszeitraum 3026 Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt.

    „Die besten arbeitszeitgesetzlichen Regelungen und die besten Tarifverträge bringen überhaupt nichts, wenn sie nicht eingehalten werden. Deshalb muss die öffentliche Hand ihrer Verpflichtung nachkommen und künftig deutlich stärker und konsequenter kontrollieren, ob gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird. Ein erster Schritt könnte sein, dass das Wirtschaftsministerium eine zeitlich begrenzte Schwerpunktprüfung im ärztlichen Dienst in den Krankenhäusern anordnet, wie wir dies bereits 2017 und 2018 vergeblich gefordert hatten. Mittelfristig muss bei den Kontrollbehörden auch zwingend mehr Personal eingestellt werden. Wir bieten darüber hinaus sehr gerne unsere Expertise bei der Überprüfung von etwaigen Verstößen an“, so Sylvia Ottmüller, 2. Vorsitzende des Landesverbandes.

    Um der Forderung nach regelmäßigen, anlassunabhängigen Kontrollen der ärztlichen Arbeitszeit in den Krankenhäusern Nachdruck zu verleihen, startet heute eine öffentliche Petition mit dem Titel „Patientensicherheit verbessern - Ärztliche Arbeitszeit konsequent kontrollieren“, die an die Landesregierung von Baden-Württemberg gerichtet ist. „Das Patientenwohl steht im Mittelpunkt der ärztlichen Tätigkeit. Wir fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, die Petition zu unterzeichnen, damit regelmäßige Kontrollen der ärztlichen Arbeitszeit in den baden-württembergischen Krankenhäusern rasch eingeführt werden, um dadurch auch die Patientensicherheit zu verbessern. Weitere Informationen zur Petition gibt es auf www.marburger-bund-bw.de“, so Dr. Jörg Woll, Mitglied des Landesvorstandes des Marburger Bundes Baden-Württemberg.

    Darüber hinaus fordert der Marburger Bund, dass die Zuständigkeiten für Kontrollen im Krankenhaussektor geändert werden sollen. Bisher ist in der Regel die Gewerbeaufsicht, die bei den jeweiligen Landkreisen angesiedelt ist, für die Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zuständig. Insbesondere bei kommunalen Krankenhäusern ergeben sich bei den bestehenden Zuständigkeiten jedoch Probleme. „Es kann nicht sein, dass z. B. eine Gewerbeaufsichtsbehörde, die ja dem Landrat unterstellt ist, Arbeitszeitgesetzverstöße in einem Kreiskrankenhaus kontrollieren und ggf. auch mit einem Bußgeld ahnden soll, dessen Aufsichtsratsvorsitzender wiederum in der Regel der jeweilige Landrat ist. Wir wissen zwar, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht nicht in der Personalverantwortung des Landrates, sondern des Landesumweltministeriums liegen. Dies allein verhindert jedoch nicht, dass hier ein nicht zu übersehender Konflikt entsteht, den es zu vermeiden gilt. Viel sinnvoller wäre es, wenn zumindest für die Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft z. B. die Regierungspräsidien als übergeordnete Kontrollbehörde fungieren würden. Dies würde für eine gewisse Unabhängigkeit sorgen“, so Dr. Frank J. Reuther.

    Ebenfalls fordert der Marburger Bund Baden-Württemberg, die politische Zuständigkeit für den Arbeitsschutz auf Landesebene zu ändern. „Bis 2016 war das Landessozialministerium für den Arbeitsschutz politisch verantwortlich. Da das Arbeitszeitgesetz in aller erster Linie ein Arbeitnehmerschutzgesetz ist und dem Gesundheitsschutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dient, ist es nur logisch und sinnvoll, dass das Landessozialministerium hier zuständig ist“, so Sylvia Ottmüller.