• Tarifverhandlungen: Kommunale Arbeitgeber stellen Ärztetarifvertrag in Frage

    Pressemitteilung
    VKA sucht den offenen Konflikt mit den Ärzten in kommunalen Kliniken
    13.März 2019
    In den Tarifverhandlungen für die rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte in den bundesweit mehr als 500 kommunalen Krankenhäusern sind die Arbeitgeber dabei, den Abbruch der Gespräche zu provozieren. Das in den frühen Morgenstunden vorgelegte Angebot macht die Ärzte in vielerlei Hinsicht zu bloßen Bittstellern und bietet keine verbindliche Perspektive für die vorrangig geforderte Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Kliniken. Zudem beträgt die in Aussicht gestellte Gehaltserhöhung bei einer Gesamtlaufzeit von zweieinhalb Jahren lediglich 1,4 Prozent für 2019 und 0,83 Prozent für 2020.

    „Wir haben unverändert den festen Willen, am Verhandlungstisch zu einer Einigung zu kommen. Bei der VKA aber fehlt es offenbar an diesem Willen. Bei allen Punkten, die unseren Mitgliedern in dieser Tarifrunde wichtig sind, stehen die Arbeitgeber auf der Bremse. Besonders empörend ist es, dass die Arbeitgeber das Recht der Mitglieder des Marburger Bundes auf eigenständige Tarifverhandlungen bestreiten und die dauerhafte Existenz des  Ärztetarifvertrages in Frage stellen. Unter diesen Umständen bleibt uns gar keine andere Möglichkeit, als unseren Tarifgremien die Ablehnung dieses Angebots zu empfehlen", sagte Rolf Lübke, Verhandlungsführer des Marburger Bundes.

    Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) weigert sich, mit dem Marburger Bund eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur Absicherung der Tarifverträge zu schließen. Mit anderen Arbeitgebern im Krankenhaussektor hat der Marburger Bund im zurückliegenden Jahr solche Vereinbarungen auf der Grundlage einer Tarifsicherungsklausel geschlossen. Auch mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte sich der Marburger Bund bereits am 1. Dezember 2017 auf eine Grundsatzvereinbarung verständigt, die verhindern soll, dass der Tarifvertrag der jeweils anderen Gewerkschaft durch eine etwaige Mehrheitsfeststellung im Betrieb verdrängt werden kann. „Die Vertreter der VKA geben zwar blumige Bekenntnisse zur Tarifpartnerschaft mit dem Marburger Bund ab. Sobald es um die rechtssichere Gestaltung nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geht, mauern sie aber. Dass uns das mehr als misstrauisch macht, dürfte einleuchten“, so Lübke weiter.

    Auch in allen anderen Punkten beließ es die VKA mit halbgaren Vorschlägen, die weder eine manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung noch verlässliche Höchstgrenzen bei den Bereitschaftsdiensten garantieren. „Es spricht Bände, dass die VKA nicht im Ansatz bereit ist, die Gesamtbelastung der Ärztinnen und Ärzte zu reduzieren. Die von uns geforderte Begrenzung der Bereitschaftsdienste bleibt in dem Angebot bezeichnenderweise völlig unerwähnt. Auch daraus können wir nur schlussfolgern: Die VKA will offensichtlich keine Einigung, sondern sucht den offenen Konflikt mit den Ärztinnen und Ärzten in den kommunalen Krankenhäusern“, sagte Lübke.

    Die Tarifgremien des Marburger Bundes werden in dieser Woche die aktuelle Situation bewerten. Am morgigen Donnerstag tagt die Kleine Tarifkommission und am Samstag (16. März) kommt die Große Tarifkommission der Ärztegewerkschaft zusammen und wird über das weitere Vorgehen entscheiden.