• Versorgungsauftrag muss erfüllt werden

    Pressemitteilung
    MB BW sieht KV BW in der Pflicht und fordert Politik zum Handeln auf
    30.Oktober 2023
    Marburger Bund Baden-Württemberg sieht Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg in der Pflicht und fordert Politik zum Handeln auf

    Vor kurzem hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Tätigkeit als sog. Poolärztin/Poolarzt im Rahmen der ambulanten Notfallversorgung sozialversicherungspflichtig ist. Der Marburger Bund Baden-Württemberg blickt mit Sorge auf die Reaktion der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (kurz: KVBW) auf dieses Urteil. Durch die pauschale Einschränkung des ärztlichen Notdienstes der KVBW spitzt sich die ohnehin prekäre Situation in der Notfallversorgung weiter zu. Als größter Ärzteverband in Baden-Württemberg fordert der Marburger Bund daher, dass die Einschränkungen der ambulanten Notdienste durch die KVBW umgehend zurückgenommen werden. „Auch im ambulanten Bereich ist der Druck hoch. Es kann jedoch nicht sein, dass aufgrund der Einschränkung des Versorgungsauftrages durch die KVBW nun die Ärztinnen und Ärzte und das nicht-ärztliche Personal in den Krankenhäusern im Land die Zeche zahlen müssen“, so Sylvia Ottmüller, 1. Landesvorsitzende des Marburger Bundes Baden-Württemberg.

    Durch die Einschränkung des ambulanten Notdienstes ist zu erwarten, dass deutlich mehr Patientinnen und Patienten, die nicht in die Notaufnahmen von Krankenhäusern gehören, dort Hilfe suchen und die ohnehin schon seit Jahren überbelasteten Notaufnahmen noch weiter belasten. Ebenso ist eine Mehrbelastung des Rettungsdienstes zu erwarten. „Es gibt kein Vertun. Die gesetzliche Regelung ist glasklar: Der Versorgungsauftrag liegt bei den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten. Diese müssen nun ihrer Verantwortung nachkommen und die ambulante Notdienstversorgung vollumfänglich sicherstellen. Hier muss die KVBW die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen in die Pflicht nehmen. Schließlich erhalten sie hierfür auch Versichertengelder. Die Notaufnahmen sind seit langem am Limit und können diese Mehrbelastung nicht auffangen“, so Dr. Jörg Woll, 2. Landesvorsitzender des Marburger Bundes Baden-Württemberg.

    Darüber hinaus fordert der Ärzteverband die Bürgerinnen und Bürger auf, Notaufnahmen tatsächlich nur in akuten Notfällen aufzusuchen. „Das Personal in den Notaufnahmen ist am Limit. Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger auf, bei nicht-akuten Problemen die dafür zuständigen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu konsultieren. Die Kapazitäten in den Notaufnahmen sind nur für wirkliche Notfälle gedacht. Bitte denken Sie daran!“, so Dr. Woll mit einem Appell an die Bürgerinnen und Bürger.

    Grundsätzlich ruft der Marburger Bund Baden-Württemberg die politischen Entscheidungsträger in Berlin dazu auf, langfristig eine tragfähige Lösung für die aufgeworfenen Probleme zu finden. „Die beiden Minister Lauterbach und Heil täten gut daran, zeitnah eine tragfähige Lösung zu erarbeiten und diese auf den Weg zu bringen, so wie dies bereits bei der Nebentätigkeit als Notarzt vor einiger Zeit gelungen ist. Wir brauchen jetzt schnelle, pragmatische Lösungen zum Wohle der Patientinnen und Patienten“, so Sylvia Ottmüller.

    Sollte sich in den nächsten Wochen und Monaten jedoch herausstellen, dass die schon jetzt überbelasteten Notaufnahmen gezwungenermaßen noch mehr Patientinnen und Patienten behandeln müssen, müsse eine ehrliche Debatte darüber geführt werden, wie die tatsächlich erbrachten Leistungen und die dazugehörigen Vorhaltekosten der Krankenhäuser finanziell entsprechend angemessen abgebildet werden. „Stand heute ist die Kassenärztliche Vereinigung am Zug. Sie hat den gesetzlichen Auftrag für die ambulanten Notdienste und steht in der Pflicht, diesen Auftrag nun zu erfüllen!“, so MB-Landeschefin Ottmüller.