Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue tarifliche Regelung zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit im Geltungsbereich des TV-Ärzte TdL. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit wird von 42 auf 40 Stunden reduziert.
Welche Maßnahmen kann der Personalrat ergreifen, wenn Dienstpläne vorgelegt werden, in denen Dienstzeiten enthalten sind, die die tarifliche Änderung nicht berücksichtigen? Welche Möglichkeiten hat der Personalrat, dagegen vorzugehen, wenn die Dienststelle nach Dienstplänen arbeiten lässt, die nicht mitbestimmt wurden? Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Personalrat im Rahmen der Mitbestimmung, Änderungen einzubringen und bei Bedarf auch durchzusetzen? Diese und weitere Fragen wollen wir gemeinsam erörtern.
Das Online-Seminar richtet sich an alle Personalrätinnen und Personalräte in Baden-Württemberg.
Die Veranstaltung ist eine Schulungsmaßnahme im Sinne des § 44 Abs. 1 LPVG BW. Es besteht Anspruch auf Arbeitsfreistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Wir bitten um schriftliche Anmeldung bis spätestens 10. Oktober 2025. Bitte verwenden Sie das der Einladung beigefügte Formular für die Anmeldung (PDF zum Download).
Referenten:
MBA Helmar Munz, Syndikusrechtsanwalt, MB Baden-Württemberg
Timo Schafhitzel, Syndikusrechtsanwalt, MB Baden-Württemberg
- Onlineseminar Personalräte Einladung und Anmeldung(568.4 KB, PDF)