• Gewerkschaftsübergreifende Solidarität

    Fall Schlosser gegen Helios
    12.Dezember 2023
    Hamburg
    Im Fall Schlosser gegen Helios zeigt sich die Gewerkschaft ver.di Hamburg solidarisch mit der betroffenen Ärztin. In der vom ver.di Hamburg Fachbereichsvorstand Gesundheit, Soziales, Bildung & Wissenschaft, von der Fachkommission Krankenhäuser und von der Seniorengruppe des Fachbereichs C unterschrieben Erklärung steht:

    „Wer sich in einer Gewerkschaft engagiert und für die Belange seiner Kolleginnen und Kollegen eintritt, nimmt ein Grundrecht wahr. Die Koalitionsfreiheit hat Verfassungsrang. Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass Beschäftigte für ihr gewerkschaftliches Engagement vom Arbeitgeber abgestraft werden.

    Im Fall von Frau Schlosser drängt sich der Verdacht auf, dass Helios diese mundtot machen will, weil sie sich wahrnehmbar für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen eingesetzt hat. Die gegen Frau Schlosser erhobenen Anschuldigungen eines angeblichen Arbeitszeitbetrugs von 28 Minuten nach einem 24-Stunden-Dienst sind haltlos und deuten darauf hin, dass hier ein Exempel statuiert werden soll.

    Dies entsetzt uns. Mit der fristlosen Kündigung von Franziska Schlosser hat die Helios ENDO-Klinik nicht nur Frau Schlosser vor den Kopf gestoßen, sondern alle diejenigen, die sich gewerkschaftlich engagieren und an Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen.

    Wir stellen uns vollständig und ausdrücklich vor Franziska Schlosser und erklären und mit ihr solidarisch. Drohungen, Einschüchterungen und Repressalien gegenüber Beschäftigten, die ihr Recht auf Engagement in einer Gewerkschaft wahrnehmen, dürfen nicht akzeptiert werden!“

    Franziska Schlosser, Mitglied der Verhandlungskommission des Marburger Bundes zum Ärzte-Tarifvertrag bei Helios, wurde Anfang Juni von ihrem Arbeitgeber aus fragwürdigen Gründen fristlos entlassen. Ihr wird vorgeworfen, nach einem 24-Stunden-Bereitschaftsdienst angeblich 28 Minuten Arbeitszeitbetrug begangen zu haben. Seitdem vertritt der Marburger Bund Hamburg die betroffene Ärztin vor dem Arbeitsgericht im Rechtsstreit gegen Helios.

    Beim Gütetermin am 12. Juli kam es zu keiner Einigung zwischen den beiden Parteien. Der Kammertermin, der vom Arbeitsgericht Hamburg für den 21. November angesetzt war, musste auf den 23. Januar 2024 verschoben werden, da Helios kurz vor dem Gerichtstermin einen umfangreichen Schriftsatz eingereicht hatte. Der Marburger Bund Hamburg vermutet, dass dieses Vorgehen Teil einer Zermürbungstaktik ist.

    Der Helios-Konzern hatte auch versucht, durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung den Marburger Bund in dieser Angelegenheit zum Schweigen zu bringen. Sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg wiesen diesen Antrag jedoch ab.