Es beginnt oft leise. Ein abfälliger Kommentar im Stationszimmer, eine ungerechte Rotationsentscheidung, eine Grenzüberschreitung im Vier-Augen-Gespräch. Was noch allzu oft von vielen als „Einzelfall“ abgetan wird, zeigt sich als strukturelles Problem: Machtmissbrauch im ärztlichen Alltag.
In der Medizin ist Machtmissbrauch kein Randphänomen – das zeigen aktuelle Umfragen. Eine Online-Veranstaltung des Marburger Bund Hamburg Ende März verdeutlichte: Es geht nicht mehr nur um Analyse, sondern um konkrete Handlungsmöglichkeiten.
Rund 90 Interessierte nahmen an der Veranstaltung „Machtmissbrauch: Recht, Verantwortung, Mut – Handlungsspielräume für Ärztinnen und Ärzte“ teil. Bereits zu Beginn zeigte MB-Landeschef Dr. Pedram Emami auf, warum das Thema drängt, und verwies auf die Mitgliederumfrage seines Landesverbandes aus dem Sommer 2025. Diese hatte unter anderem ergeben, dass 87 Prozent der Befragten Machtmissbrauch erlebt oder beobachtet haben, 81 Prozent berichteten von diskriminierenden Kommentaren. „Allein der Umstand, dass so viele ähnliche Erfahrungen machen, zeigt die Relevanz“, unterstrich Emami.
Die Veranstaltung zielte bewusst auf den nächsten Schritt: Welche Handlungsmöglichkeiten haben Ärztinnen und Ärzte konkret? Welche Rechte bestehen? Und welche Strukturen bieten Unterstützung?
Einen zentralen Beitrag lieferte MB-Landesgeschäftsführerin Katharina von der Heyde mit einem Überblick über die arbeitsrechtlichen Grundlagen. Sie zeigte die Ansprüche bei Benachteiligungen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf. Arbeitgebende sind verpflichtet, präventive Maßnahmen zu ergreifen, Verstöße zu unterbinden und Beschwerdestellen einzurichten. Betroffene haben ein Beschwerderecht sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung – müssen diese jedoch innerhalb von zwei Monaten geltend machen.
Auch das Hinweisgeberschutzgesetz stärkt Beschäftigte. Es ermöglicht interne wie externe Meldungen und schützt „Whistleblower“. Von der Heyde lieferte zudem praktische Strategien – von der Beweissicherung über das Hinzuziehen von Vertrauenspersonen bis hin zum Zusammenschluss mit Kolleginnen und Kollegen. Ihr Appell: vorhandene Möglichkeiten nutzen und sich nicht entmutigen lassen.
Welche niedrigschwelligen Anlaufstellen existieren, erläuterte Dr. Felix Lüdeke, Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Hamburg. Die dort etablierte Anlaufstelle gegen Diskriminierung bietet vertrauliche Beratung – auf Wunsch auch anonym – und versteht sich als Lotse durch bestehende Hilfesysteme. Ziel ist es, Betroffenen Orientierung zu geben und Hemmschwellen abzubauen.
Einen weiteren Akzent setzte PD Dr. Julia Nicklas, Gleichstellungsbeauftragte für das wissenschaftliche Personal am Uniklinikum Hamburg-Eppendorf. Sie rückte die strukturelle Dimension von Machtmissbrauch in den Fokus. Frauen seien deutlich häufiger betroffen, zugleich wirke Machtmissbrauch langfristig auf Karriereverläufe: „Er ist kein einmaliges Ereignis, sondern ein dauerhafter Karriere- und Strukturfaktor.“ Neben individueller Beratung brauche es deshalb strukturelle Veränderungen: mehr Diversität in Führungspositionen und verlässliche externe Beschwerdestrukturen.
Abgerundet wurde die Veranstaltung durch Einblicke aus der Praxis von Betriebsräten. Friederike Büchner und Dr. Philipp Näther vom Asklepios Zentrum für Radiologie und Neuroradiologie schilderten, wie Arbeitnehmervertretungen als erste Anlaufstelle und Vermittlung fungieren und Moderation und Mediation übernehmen können. Entscheidend sei dabei: Ohne Zustimmung der betroffenen Person geschehe nichts.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, was viele bewegt: die Frage nach dem eigenen Handlungsspielraum – und nach den Grenzen bestehender Strukturen.
Der MB begleitet diesen Prozess auf mehreren Ebenen: durch Umfragen, politische Arbeit, Beratung sowie ein breites Fortbildungsangebot zu Themen wie Führungskultur, Diskriminierung und Arbeitsrecht. Für betroffene Ärztinnen und Ärzte bleibt der Verband eine zentrale Anlaufstelle – rechtlich, organisatorisch und kollegial.
Schon jetzt ist klar: Die Debatte ist längst angekommen. Entscheidend wird sein, ob aus Erkenntnissen nachhaltige Veränderungen entstehen.
Dieser Artikel erscheint auch in der MBZ Nr. 4 (April-Ausgabe).
