5,45 Prozent mehr Gehalt, Verbesserungen bei Zuschlägen und LandesTicket verlängert

TV-Ärzte/Hessen: Zweite Verhandlungsrunde bringt Eckpunkte-Papier
28.September 2026
Nach intensiven Verhandlungen bis in die Nacht vom 25. auf den 26. September haben der Marburger Bund Hessen, das Land Hessen und Vertreter der hessischen Universitätskliniken sich auf Eckpunkte eines möglichen Tarifabschlusses verständigt.

„Diese Eckpunkte sind noch kein endgültiger Tarifabschluss“, erläutert Andreas Wagner, Verhandlungsführer und Geschäftsführer des Marburger Bundes (MB) Hessen. „Sie beschreiben den Verhandlungsstand, der auf dem Verhandlungsweg derzeit erreichbar war. Jetzt müssen die Mitglieder und die zuständigen Gremien des MB Hessen bewerten, ob dieses Ergebnis als akzeptabler Kompromiss angenommen werden soll.“ Sollte dies der Falls sein, beginnen danach die so genannten Redaktionsverhandlungen. 

Klinikseite wollte deutlich unter dem TdL-Abschluss bleiben

Die Ausgangsposition der Klinikseite war unzureichend: Sie wollten bei der Entgeltentwicklung deutlich hinter dem Abschluss der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zurückbleiben. Die TdL verhandelt die Tarifbedingungen für Ärztinnen und Ärzte an den meisten außerhessischen Universitätskliniken.

Zudem sollten die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken Leermonate (Monate ohne Entgelterhöhung) hinnehmen. Der MB Hessen hat dies zurückgewiesen, Leermonate abgewehrt und eine erste Entgelterhöhung ab Juli 2026 durchgesetzt (zur Erinnerung: Der MB Hessen konnte die Entgelttabelle zum 30. Juni 2026 kündigen und für die Zeit ab 1. Juli 2026 verhandeln).

Die wichtigsten Punkte:

  • 5,45 Prozent mehr Gehalt in zwei Schritten: Die Tabellenentgelte steigen um 3,0 Prozent ab dem 1. Juli 2026 und um weitere 2,45 Prozent ab dem 1. September 2027.
  • Verbesserungen bei Zuschlägen für Arbeit zu ungünstigen Zeiten: Ab dem 1. Juli 2026 steigen die Zeitzuschläge zunächst um 3 Prozent. Ab dem 1. September 2027 werden die tariflichen Zeitzuschläge grundsätzlich auf Grundlage der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe berechnet – statt bisher auf Grundlage der Stufe 2. Für Ärztinnen und Ärzte in Ä 1 gilt wegen der nur zweistufigen Entgeltgruppe künftig als Berechnungsgrundlage die Stufe 2 der Entgeltgruppe Ä 2. Auch die bisher als Euro-Beträge ausgewiesenen Zeitzuschläge werden ab September 2027 der neuen Systematik unterworfen und in das prozentuale Zuschlagssystem überführt. Die zusätzlichen familienbezogenen Beträge bei Nacht- und Bereitschaftsdiensten bleiben daneben als Euro-Beträge erhalten.
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Jeweils sechs Monate Elternzeit und Pflegezeit sollen künftig bei der Stufenlaufzeit berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzte, die Verantwortung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige übernehmen, sollen beim Stufenaufstieg nicht mehr in gleichem Umfang benachteiligt werden. 
  • Weitergehende Regelungen zur Schicht- und Wechselschichtarbeit sowie zur Vergütung einzelner Stufen der Entgelttabelle wurden zunächst nicht vereinbart. Mit dem Eckpunktepapier verpflichten sich die Tarifvertragsparteien aber spätestens im dritten Quartal 2027 Verhandlungen zur Weiterentwicklung des TV-Ärzte/Hessen aufzunehmen und anschließend fortzusetzen.
  • LandesTicket bleibt: Das LandesTicket wird bis zum 31. Dezember 2028 fortgeführt.