• Ärzteparlament nimmt Stellung zum Medizinstudium 2020

    Landesärztekammer
    28.November 2016
    Die Delegierten der Landesärztekammer Hessen haben auf der Delegiertenversammlung am 26. November 2016 in Bad Nauheim, auf Grund eines Antrags des Marburger Bundes, langeüber die geplante Reform des Medizinstudiums diskutiert. In mehreren Redebeiträgen wurde auch die geplante Landarztquote kritisch bewertet.

    Die Delegierten fordern in ihrer Stellungnahme, die Verbindung von praktischen und theoretischen Studienanteilen über den gesamten Studienverlauf zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang müsse auch die völlig veraltete Kapazitätsverordnung zur Berechnung der Studienplätze dringend überarbeitet, bestenfalls ganz abgeschafft werden. Als vorrangige Ziele bezeichnete das Ärzteparlament die Abschaffung der Teilstudienplätze, die Notwendigkeit der wissenschaftlichen Ausbildung sowie eine Steigerung der Anzahl der Medizinstudienplätze um mindestens 10 Prozent, damit die Patientenversorgung in Deutschland dauerhaft sichergestellt werde.

    Trotz einiger Unterstützer stellte sich die Mehrheit der Delegierten der LÄKH gegen das eindeutige Votum der Studierenden und der Delegierten des Marburger Bundes, die ein Pflichtanteil Allgemeinmedizin im PJ ablehnen. Der Antrag zum Medizinstudium 2020 des MB wurde zwar mit Mehrheit verabschiedet - der Absatz, der die Pflichtprüfungen und Pflichtteile im PJ ablehnt, jedoch gestrichen.

    Auf Antrag des Marburger Bund hat die Delegiertenversammlung das hessische Sozialministerium einstimmig dazu aufgefordert, in dem derzeit in Überarbeitung befindlichen Krankenhausplan eine ausreichende ärztliche und pflegerische Personalbesetzung als wichtiges Kriterium für eine hochwertige Patientenversorgung festzulegen.

    Die derzeit geplanten Qualitätskriterien erfüllen nicht den Anspruch an die von der Politik propagierte Qualitätsoffensive. Wer wirklich die Qualität der Patientenversorgung verbessern wolle, dürfe sich nicht auf das Messen von Parametern beschränken, sondern müsse Strukturkriterien festlegen, die für eine gute Patientenversorgung Voraussetzung sind. Dazu gehört definitiv eine ausreichende Personalausstattung. Die chronische Unterfinanzierung der Kliniken im Bereich der Investitionsmittel führe aber in vielen Bereichen zu Personalabbau, was  Überlastung und Demotivation des verbleibenden Personals zur Folge habe. In Patientenbefragungen wird als Hauptkritikpunkt immer wieder die fehlende Zeit des ärztlichen und pflegerischen Personals für eine humane Patientenversorgung beklagt.

    Auch weitere Anträge des Marburger Bundes zur Bereitstellung von Kapazitäten zur Versorgung im Katastrophenfall und zur Beibehaltung des „Generalisten“ in den Fächern Innere Medizin und Chirurgie wurden mit großer Mehrheit verabschiedet.