• „Eine beharrliche Interessenvertreterin“

    Delegiertenversammlung der LÄKH: MB bringt zahlreiche Anträge ein
    25.November 2023
    Der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, hat mit seinem Abschiedsbesuch die dritte Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) in der Legislaturperiode 2023 bis 2028 in Bad Nauheim eröffnet.

    Klose motivierte die Ärztinnen und Ärzte, nicht locker zu lassen in ihren Bemühungen, für die hessischen Krankenhäuser die entsprechenden Investitionsförderungen zu bekommen. „Wir haben viele Brücken gebaut, wo andere Mauern errichten. Die LÄKH war dabei immer eine verlässliche Partnerin, aber auch eine beharrliche Interessenvertreterin“, sagte Klose. Ebenso sollte sie sich weiterhin engagieren um Klarheit in Bezug auf den Fortgang im Gesundheitswesen, wenn die Krankenhausreform endlich in Kraft tritt. „Wir brauchen diese Reform“, so der Gesundheitsminister. „Was bisher auf dem Tisch lag, war zu unbestimmt und schränkte die Entscheidungsfreiheit der Länder ein. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, zu gestalten und nicht gestaltet zu werden.“ Das Vorgehen, Kliniken und ihre Abteilungen nach ihrem Ertrag zu beurteilen, und zum Beispiel Geburtskliniken zu schließen, wenn sie im Jahr nicht genug Geburten nachweisen können, führe zu einem massiven Problem bei der Gesundheitsversorgung in der Fläche, denn die Wege für die Patientinnen und Patienten werden dadurch immer länger. Integrierte Versorgung könne da ein Problemlöser sein.  

    Die Delegierten des Marburger Bundes (MB) initiierten einen Antrag, in dem die Änderung der Approbationsordnung gefordert wird. „Wir machen da Druck, um den so dringend notwendigen Reformprozess des Medizinstudiums voranzutreiben“, so Dr. Andreas Scholz, stellvertretender Vorsitzender des MB Hessen. „Wir wollen diese Änderung möglichst schnell haben.“ Diesen Antrag nahm die Delegiertenversammlung der LÄKH mehrheitlich an.

    Dass der IT-Sicherheit im Gesundheitswesen höchste Priorität eingeräumt und dafür eine angemessene Finanzierung sichergestellt wird, war ein weiterer Antrag der MB-Delegierten. Die IT-Systeme ermöglichten eine effiziente und qualitativ hochwertige Patientenversorgung, wurde vorangestellt. Allerdings seien diese Systeme auch anfällig für Cyberangriffe und in steigendem Maße Opfer, da Cyberkriminelle inzwischen keinen Halt vor Attacken auf sozial wichtige Institutionen machten. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

    Die Delegiertenversammlung unterstützt auf Antrag des MB die Bundesratsinitiative einiger Länder zur  Einführung der Widerspruchslösung zur Organspende in Deutschland. Leider hat weiterhin nur ein sehr geringer Teil der Bevölkerung einen Organspendeausweis. Gleichzeitig äußern viele Menschen in repräsentativen Befragungen die Bereitschaft zur Organspende. „Die meisten europäischen Länder haben längst eine Widerspruchslösung zur Organspende eingeführt, wir brauchen dazu auch eine Diskussion in der Gesellschaft“, so Dr. Susanne Johna, stellvertretende Vorsitzende des MB Hessen.

    Für eine Streichung des Verbots der Ex-Post-Triage im Gesetz spricht sich die Delegiertenversammlung auf Vorschlag des MB aus und unterstützt in einer Resolution damit die Ärztinnen und Ärzte, die vor dem Bundesverfassungsgericht – auch mit Unterstützung des MB-Bundesverbands – eine entsprechende Klage einreichen. Der Ausschluss der Ex-post-Triage führe dazu, dass sowohl die ärztliche Therapiefreiheit eingeschränkt wird, als auch Ärztinnen und Ärzte gezwungen würden, gegen ihr Gewissen zu handeln. Die Umsetzung des Verbots der Ex-Post-Triage würde mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass in einer solchen Ressourcenknappheit auf Grund gehäufter infektiöser Erkrankungen weniger Menschen überleben, weil Ärztinnen und Ärzten juristisch die Hände gebunden werden.

    Die hessischen Kliniken fordert die Delegiertenversammlung auf Initiative des MB auf, Physician Assistants (PA) nur gemäß dem von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung entwickelten Delegationsmodell einzusetzen. In jedem Fall müsse die medizinische Weisungsbefugnis bei einem Arzt oder einer Ärztin der Abteilung liegen, in der die PAs eingesetzt sind. Die Delegierten betonten, dass ärztliche Leistungen nur bei geeigneter Qualifikation der PAs in Delegation erbracht werden könnten. Eine Delegation ärztlicher Leistungen sei abzulehnen. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in keinem Fall durch die Tätigkeit von PAs behindert oder verzögert werde.