• Gehaltsplus von mehr als 8 Prozent

    Krankenhaus Nordwest GmbH und Hospital um Heiligen Geist GmbH Frankfurt
    05.Juni 2025
    Der Marburger Bund (MB) Hessen hat sich mit der Geschäftsführung der Krankenhaus Nordwest GmbH und Hospital um Heiligen Geist GmbH Frankfurt auf ein Tarifergebnis geeinigt. Im Folgenden in einer Kurzversion die relevanten Änderungen im Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte für die Krankenhaus Nordwest GmbH und dem Anschlusstarifvertrag für die Hospital zum Heiligen Geist GmbH:

    Gehaltserhöhungen

    Die Gehaltstabellen erhöhen sich wie folgt:

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    + 4 % rückwirkend ab 1. Juli 2024,

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    + 2 % ab 1. August 2025,

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    + 2 % ab 1. Juni 2026.

    Die prozentualen Erhöhungen wirken sich in gleichem Umfang auf Bereitschaftsdienst, Rettungsdienstzuschläge und Rufbereitschaft aus.

    Durch die Rundung der Gehaltstabelle auf jeweils volle 5-Euro-Beträge ergibt sich somit ein Gehaltsplus von mehr als 8 Prozent.

    Verbesserung bei Schicht- und Wechselschicht

    Ab 1. Juli 2025:

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    Keine Unterscheidung mehr zwischen ständiger und nicht-ständiger Schichtarbeit.

     

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    Die Zulage für Schichtarbeit erhöht sich auf  210 €/Monat ab dem 1. Juli 2025 und auf  315 €/Monat ab dem 1. Januar 2026.

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    Die Zulage für  Wechselschichtarbeit erhöht sich auf  315 €/Monat ab dem 1. Juli 2025.

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    Zusatzurlaub:

    Ab dem 1. Januar 2026 sind keine zusammenhängenden Monate mehr nötig, um einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Schicht-/Wechselschichtarbeit zu erwerben.

    Nacharbeit

    Ab 1. Juli 2025 beginnt die Nachtarbeit um 20:00 Uhr (bisher: 21:00 Uhr).

    Für Schicht-/Wechselschichtarbeit und Einsätze in der Rufbereitschaft erhöht sich der Nachtzuschlag auf 20 Prozent (bisher 15 Prozent).

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit:

    Durch die Verlegung des Beginns der Nachtarbeit von 21:00 Uhr auf jetzt 20:00 Uhr ist ein Erwerb von Zusatzurlaubsansprüchen für Nachtarbeit erleichtert.

    Achtung!

    Nachtzuschläge im Bereitschaftsdienst: Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, die bislang geltende Regelung (Zuschlag von 20 Prozent für die Stunden von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr) zunächst(!) unverändert zu lassen. Wir werden in den nächsten Wochen die Regelung evaluieren und haben dann die Möglichkeit, bis zum 31. Dezember 2025 die Regelung monatlich zu kündigen. Vorab kommen wir in Kürze mit der Einladung zu Mitgliederversammlungen auf Sie zu.