• Marburger Bund erfolgreich: Bundesregierung lässt COVID-19-Sonderregeln bis Jahresende weiterlaufen

    BAföG
    08.März 2022
    Anna N.* nahm während der Pandemie eine Tätigkeit auf einer COVID-19-Isolierstation auf. Sie war vor ihrem Medizinstudium als Pflegekraft tätig – und ist nun auf die Finanzierung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) angewiesen. Die Tätigkeit sollte eigentlich dem BAFöG-Bezug nicht entgegenstehen, weil das Gesetz zumindest bis zum 31. März 2022 sicherstellen soll, dass Einkommen von Medizinstudierenden aus Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet werden sollen. Doch das sah das zuständige Amt anders.

    Anna N. hatte da­rauf vertraut, dass ihr Engagement auf der COVID-19-Isolierstation nicht auf Kosten ihrer BAföG-Bezüge geht. Doch das zuständige Amt sah dies anders. Nachdem Anna N. ein Jahr Bezüge erhalten hatte, kam die böse Überraschung mit der Aufforderung zur Rückzahlung in Höhe ihres Einkommens – ohne eine Begründung. Sie hatte nun nur noch die Möglichkeit, gegen diesen Rückzahlungsbescheid schriftlich Widerspruch einzulegen. Das tat sie auch. Dazu hatte sie genau einen Monat Zeit. Auch muss sichergestellt sein, dass der Widerspruch fristgerecht beim zuständigen Amt eingegangen ist.

    In ihrem Widerspruch schilderte Anna N. exakt und plastisch, wie ihre Arbeit auf der Isolierstation aussah. So arbeitete sie sogar in der Eins-zu-eins-Betreuung, bei der eine Pflegekraft je einen Patienten versorgt, um nicht infizierte andere Patienten nicht anzustecken. Das soll nicht systemrelevant sein? Aber vielleicht konnte sich der zuständige Sachbearbeiter die Art ihrer Arbeit einfach nicht vorstellen.

    Dabei hatte Anna N. zwar bereits bei ihrem ursprünglichen Antrag eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers beigelegt, der die Systemrelevanz ihres Jobs bestätigte – und sogar eine telefonische Zusage des BAföG-Amtes zur Systemrelevanz erhalten –, allerdings eben keine Beschreibung ihres Jobs. Die hat sie nun nachgeliefert. Und der Widerspruch hatte Erfolg.

    Zudem hatte sich im zurückliegenden Jahr der Marburger Bund und sein studentischer Sprecherrat bereits für die Verlängerung dieser BaföG-Sonderregelung politisch eingesetzt. Jetzt hat die Bundesregierung die Regelung bis zum des 31. Dezember 2022 verlängert, wobei deren Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten noch aussteht. Die beiden Vorsitzenden des Sprecherrats der Medizinstudierenden im Marburger Bund, Pauline Graichen und Andrej Weissenberger, begrüßen diese Entscheidung: „Die involvierten Einrichtungen sind auch in den kommenden Monaten noch dringend auf die Mitarbeit von Studierenden angewiesen. Diese Arbeit muss seitens des gesetzgebenden Ministeriums für Bildung und Forschung unterstützt und wertgeschätzt werden.“ Auch für die Studierenden gebe es jetzt mehr Planungssicherheit. Der Sprecherrat und der Marburger Bund hatten sich u.a. in einem Brief an das Bundesministerium für Bildung und Forschung stark für die Verlängerung der Sonder-Regelung eingesetzt.

    * Name ist verändert.

    Autor: lure

    Der ungekürzte Originalartikel ist der MBZ Nr. 3 erschienen.