Rückwirkende Gehaltserhöhung geltend machen!

Nach dem 30. Juni 2024 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden?
17.Juni 2025
In mehreren Tarifverträgen, insbesondere im Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA), hat der Marburger Bund Hessen eine Gehaltserhöhung in mehreren Stufen vereinbart.

Details zur Gehaltserhöhung:

Rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 gibt es eine erste Gehaltserhöhung von 4 Prozent, die nun zur Auszahlung kommen wird.

Betroffene Tarifverträge in Hessen:

Neben den Krankenhäusern, die unter den Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA fallen, gilt die Erhöhung auch in den (Haus-)Tarifverträgen folgender Krankenhäuser:

  • Krankenhaus Nordwest / Hospital zum Heiligen Geist Frankfurt
  • Bürgerhospital / Clementine Kinderhospital Frankfurt
  • Neurologische Klinik Westend Bad Wildungen
  • Schön Klinik Lorsch (aktuell noch in Verhandlung)
  • Main-Taunus-Kliniken

Weitere mögliche Anspruchsgruppen (ambulanter Bereich):

Auch in anderen Arbeitsverhältnissen (z. B. Anstellung in MVZ oder Praxen) können je nach vertraglicher Vereinbarung rückwirkende Gehaltserhöhungen möglich sein.

Wichtige Hinweise:

Nachzahlung bei Ausscheiden:

Auch Ärztinnen und Ärzte, die nach dem 1. Juli 2024 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, können Anspruch auf die Nachzahlung haben.

→ Bitte machen Sie Ihren Anspruch zügig geltend, um etwaige Fristen zu wahren.  Wir empfehlen eine E-Mail an die Personal- oder Abrechnungsabteilung des Arbeitgebers.

Unterstützung:

Bei Fragen oder Bedarf an Unterstützung wenden Sie sich gerne an uns. Bei Fragen zu Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag senden Sie bitte die entsprechenden Verträge ausschließlich per pdf an uns.