Details zur Gehaltserhöhung:
Rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 gibt es eine erste Gehaltserhöhung von 4 Prozent, die nun zur Auszahlung kommen wird.
Betroffene Tarifverträge in Hessen:
Neben den Krankenhäusern, die unter den Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA fallen, gilt die Erhöhung auch in den (Haus-)Tarifverträgen folgender Krankenhäuser:
- Krankenhaus Nordwest / Hospital zum Heiligen Geist Frankfurt
- Bürgerhospital / Clementine Kinderhospital Frankfurt
- Neurologische Klinik Westend Bad Wildungen
- Schön Klinik Lorsch (aktuell noch in Verhandlung)
- Main-Taunus-Kliniken
Weitere mögliche Anspruchsgruppen (ambulanter Bereich):
Auch in anderen Arbeitsverhältnissen (z. B. Anstellung in MVZ oder Praxen) können je nach vertraglicher Vereinbarung rückwirkende Gehaltserhöhungen möglich sein.
Wichtige Hinweise:
Nachzahlung bei Ausscheiden:
Auch Ärztinnen und Ärzte, die nach dem 1. Juli 2024 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, können Anspruch auf die Nachzahlung haben.
→ Bitte machen Sie Ihren Anspruch zügig geltend, um etwaige Fristen zu wahren. Wir empfehlen eine E-Mail an die Personal- oder Abrechnungsabteilung des Arbeitgebers.
Unterstützung:
Bei Fragen oder Bedarf an Unterstützung wenden Sie sich gerne an uns. Bei Fragen zu Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag senden Sie bitte die entsprechenden Verträge ausschließlich per pdf an uns.