Rechtzeitig Anfragen stellen
26.November
2025
Anhängigkeit bedeutet, eine Klageschrift mit den Ansprüchen und Forderungen aus dem Kalenderjahr 2022 muss bis zum 31. Dezember 2025 beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein. Prüfen Sie daher jetzt, ob noch offene Ansprüche und Forderungen aus dem Kalenderjahr 2022 bestehen. Gerne können Sie sich durch unsere Fachanwältinnen und -anwälte für Arbeitsrecht beraten lassen.
Aufgrund des vorweihnachtlich erhöhten Arbeitsaufkommens unserer Geschäftsstelle und zwecks Vorbereitung einer etwaigen Klageschrift bitten wir jedoch darum, Ihre Anfrage rechtzeitig an uns zu richten.
