Hessische Unikliniken
04.Dezember
2025
Zwischenzeitlich teilte uns das UKGM mit, dass die Auszahlung nachgeholt worden sei. Wir empfehlen allen Ärztinnen und Ärzten (Zahnärztinnen und Zahnärzten) nachzuprüfen, ob alle Tage (Zahlungen) korrekt erfasst und ausgezahlt wurden.
Hier für Sie die relevante Norm aus dem § 7a des TV-Ärzte Hessen:
| § 7a Einsatz in anderen Bereichen |
| Werden Ärztinnen und Ärzte in Bereichen eingesetzt, in denen üblicherweise Wechselschichtarbeit geleistet wird, erhalten sie für diesen Einsatz eine Zulage in Höhe von 15 Euro arbeitstäglich, es sei denn, sie haben in diesem Kalendermonat Anspruch auf Zahlung einer Wechselschichtzulage nach § 7 Absatz 6 Satz 1. Die Zahlung der Zulage nach Satz 1 erfolgt unbeschadet anderer Ansprüche, insbesondere unbeschadet eines möglichen Anspruchs aus § 7 Absatz 8. |
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Hier für Sie der Tarifvertrag in Gänze:
- TV-Ärzte Hessen Unikliniken.pdf(620.4 KB, PDF)
