• Neue ärztliche Weiterbildungsordnung in Hessen beschlossen

    Pressemitteilung
    Umsetzung ist für 2020 geplant
    02.Dezember 2019
    Bereits 2018 wurde die neue Weiterbildungsordnung von der Bundesärztekammer verabschiedet. Ziel der neuen Weiterbildungsordnung ist es, die ärztliche Weiterbildung für die angehenden Ärztinnen und Ärzte insgesamt zu verbessern. Nun steht die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung auch in Hessen an – allerdings mit einigen Änderungen. Das hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen jüngst beschlossen.
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    So soll es in der neuen Weiterbildungsordnung beispielsweise die Zusatzweiterbildung Homöopathie nicht mehr geben. Darauf hatte sich die Mehrheit der Delegierten verständigt.  Den Antrag hatte die Liste des Marburger Bundes eingereicht, deren Hauptkritikpunkt an der Übernahme dieser Zusatzweiterbildung war, dass es sich bei der Homöopathie nicht um eine evidenzbasierte Therapieform handelt. Und damit entspräche sie auch nicht den Grundsätzen der Weiterbildung, die eine auf  Forschung und begründbaren Erkenntnissen der Wissenschaft basierenden Wissensvermittlung liegt.

    Auch das neu einzuführende E-Logbuch nimmt in der neuen Weiterbildungsordnung einen wichtigen Stellenwert ein. Statt wie bisher den Fokus auf den Nachweis von abgeleisteten Zeiten, Richtlinien oder Richtzahlen zu legen, geht es in der  neuen Weiterbildungsordnung um die Erfassung von Kompetenzen, Kenntnissen und Erfahrungen. „Diese Änderung ist grundlegend wichtig für die Verbesserung der Weiterbildung. Denn statt abgeleisteter Zeiten sollen jetzt die tatsächlichen Inhalte abgebildet werden und damit gängiger Praxis vorgebeugt werden, Wissensstände einfach abzuhaken“, erklärte Dr. med. Lars Bodammer, stellv. Vorsitzender des Landesverband Hessen des Marburger Bundes und Mitglied des Arbeitskreises für Weiterbildung im Bundesverband.

    Die neue Weiterbildungsordnung wird Mitte 2020 inkrafttreten.