Das vollständige Programm der Schulungsveranstaltung mit weiteren Hinweisen folgt zu einem späteren Zeitpunkt mit der förmlichen Einladung.
Das Seminar ist eine Schulungsmaßnahme im Sinne des § 44 Abs. 1 LPVG BW. Es besteht Anspruch auf Arbeitsfreistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.