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  • Aktiv in der Kammer!

    Die Ärztekammer in Baden-Württemberg besteht aus den vier Bezirksärztekammern und der Landesärztekammer. Sie vertritt mehr als 66.000 Ärztinnen und Ärzte. Davon bilden die angestellten und beamteten Kolleginnen und Kollegen den größten Anteil an Pflichtmitgliedern in der Kammer.

    Ärztekammer von A-Z
     

    MB-Vertreter Landesärztekammer

    MB-Vertreter in den LÄK-Ausschüssen
     

    MB-Vertreter Bezirksärztekammern
     

    Aufgaben der Landesärztekammer in Baden-Württemberg:

    • legt die Weiterbildungsordnung fest, ernennt Weiterbildungsbefugte und führt die notwendigen Prüfungen durch

    • sorgt für geeignete Fortbildungen zu allen wichtigen medizinischen Themen

    • wahrt die beruflichen Belange der Ärztinnen und Ärzte gegenüber Parlamenten, Parteien und Regierung sowie durch Kontaktpflege zu den Medien

    • hat die Berufsaufsicht im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung und sorgt dafür, dass berufliche Grundsätze eingehalten werden

    • ist verantwortlich für die Qualitätssicherung bei der Versorgung und Behandlung von Patientinnen und Patienten

    • sichert im Versorgungswerk die Alterssicherung ihrer Mitglieder und unterstützt deren Familienangehörige

    • ist zuständig für die Berufsausbildung der Medizinischen Fachangestellten