Seit 2018 findet der TV-Ärzte/VKA für die Hamburger Ärztinnen und Ärzte im UKE und in den Asklepios-Kliniken in der speziellen Form des Überleitungstarifvertrags („TV-Ärzte/VKA in der Hamburger Fassung“) Anwendung. Dieses Tarifwerk weicht in Teilen von der ansonsten bundesweit geltenden Fassung des TV-Ärzte/VKA ab, und auch die in der letzten Tarifrunde zum TV-Ärzte/VKA vereinbarten Änderungen gelten nicht alle automatisch: Während die Erhöhung der Tabellenentgelte (4 % rückwirkend zum 1. Juli 2024, weitere 2 % zum 1. August 2025 und weitere 2 % zum 1. Juni 2026) in Hamburg unmittelbar gilt, ist dies bzgl. anderer Regelungen zu den Arbeitsbedingungen nicht der Fall.
Dem Marburger Bund Hamburg ist es nun gelungen, die Übernahme auch dieser nicht automatisch geltenden Regelungen für die Hamburger Ärztinnen und Ärzte zu vereinbaren. Dies bedeutet Verbesserungen beim Samstagszuschlag, die Einführung von Regelungen zur Dienstplansicherheit in Vollarbeit sowie Verbesserungen bei den Regelungen zur Schicht- und Wechselschichtarbeit, insbesondere eine deutliche Erhöhung der Zulagen. Gleichzeitig bleibt der Überleitungstarifvertrag mit seinen Vorteilen für die Hamburger Ärzteschaft (der z.B. Freizeitausgleich für geleistete Überstunden beinhaltet) weiter bestehen.
Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 27. Juni 2025 vereinbart.