• Die Arbeit in der Mitarbeitervertretung ist keine Hexerei

    Personalratswahlen am UKGM
    09.Februar 2021
    Die Personalratswahlen an den Universitätskliniken stehen dieses Jahr an, nachdem sie aufgrund der Pandemie um ein Jahr verschoben wurden. Wir haben mit Dr. Franz-Josef Schmitz, Personalratsvorsitzender in Marburg gesprochen, warum der Personalrat für Ärztinnen und Ärzte wichtig ist und welche Aufgaben er hat.

    Herr Dr. Schmitz, Sie sind jetzt bereits seit 13 Jahren Vorsitzender des Personalrates am UKGM in Marburg. Welche Aufgaben hat der Personalrat?

    Schmitz: Der Personalrat ist die Interessenvertretung der wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten im Landesdienst am Universitätsklinikum Marburg. Neben den allgemeinen Aufgaben (dazu gehören die Überwachung von Gesetzen, Verordnungen und Tarifverträge sowie Maßnahmen zur beruflichen Förderung von schwerbehinderten Beschäftigten, zur Gleichstellung und Förderung von Frauen sowie die Eingliederung von ausländischen Beschäftigten) bestimmen wir bei Einstellungen, Weiterbeschäftigungen und Versetzungen sowie bei den Eingruppierungen mit.

    Wenn eine Stelle neu besetzt werden soll, ist der Personalrat bei den Auswahlgesprächen zu beteiligen und hat mitzubestimmen. Einmal im Monat treffen wir uns mit der Leitung der Dienststelle, um anstehende Probleme z.B. die Integration des Studentenunterrichtes in den klinischen Ablauf, zu besprechen und nach Möglichkeit auszuräumen. Weiterhin kümmert sich der Personalrat um die Beschwerden, z. B. die Freistellung oder Kostenübernahme für eine Fortbildungsveranstaltung der Beschäftigten im Landesdienst.

    Und was unterscheidet den Personalrat vom Betriebsrat?

    Schmitz: Sie haben recht, dass Sie mich danach fragen, weil dabei in vielen Fällen Unklarheiten herrschen. In der Tat ist die Trennlinie nicht immer scharf zu ziehen. Der Betriebsrat ist ein Organ der Privatwirtschaft. Wesentliche Aufgabe des Betriebsrates ist, neben den personellen Maßnahmen, die Mitbestimmung bei den sozialen Fragen, zum Beispiel bei den Arbeitszeiten und dem Arbeitsschutz. Bei diesen Fragen besteht auch eine enge Abstimmung mit dem Personalrat. Im Betriebsrat finden die Belange der Ärztinnen und Ärzte allerdings nicht die Beachtung, welche ihnen eigentlich zukommen sollte.

    Der Personalrat hat 11 Mitglieder und stammt aus dem öffentlichen Dienst. Wir sind als Uniklinik ja immer noch eine Behörde und die Rechte der Landesbediensteten müssen auf jeden Fall erhalten bleiben. Dies ist insbesondere wichtig, da wir auch für die Aufgaben in Forschung und Lehre zuständig sind. Insofern unterscheiden sich die Gremien dadurch, welche Interessen sie wahrzu-nehmen haben.

    Warum ist das Gremium gerade für Ärztinnen und Ärzte wichtig?

    Schmitz: Der Personalrat wacht darüber, dass die Tarifverträge der Ärztinnen und Ärzte auch umgesetzt werden. Dies ist oft mühsam und nur in kleinen Schritten möglich. Aufgrund von überwiegend befristeten Arbeitsverträgen unterliegen die Uniklinika einem stetigen Personalwechsel. Unser Ziel ist es, die ärztlichen Beschäftigten bei Vorliegen der Voraussetzungen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu überführen. Zur Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis kann der Personalrat Vorschläge machen. Nur so kann die Qualität in der Krankenversorgung sowie bei Forschung und Lehre aufrechterhalten werden.

    Wenn ich als junge Ärztin oder Arzt Interesse habe mich zu engagieren, aber zögere, weil mir das Handwerkszeug fehlt und ich nicht weiß, was ich alles dafür können muss, gibt es für neue Personalratsmitglieder eine Fortbildung?

    Schmitz: Das Handwerkszeug für ein Engagement in dem Personalrat ist das Interesse an dem Mitmenschen und damit an der Mitbestimmung in der Dienststelle. Und ganz wesentlich: zuhören. Ich bin seit über zwanzig Jahren in der Mitarbeitervertretung tätig und bin erstaunt, wie schnell vor allem die jüngeren Kollegen/-innen mitbekommen, wie der Hase läuft. Die lassen sich kein X für ein U vormachen. Die Arbeit in der Mitarbeitervertretung ist keine Hexerei. Das Handwerkszeug ist daher schnell zu erlernen. Außerdem ist für die Zeit nach der Neuwahl eine Schulung bei einer Juristin vorgesehen. Zudem halten wir einen engen Kontakt mit den Juristen des Marburger Bundes, welche uns bei der Arbeit unterstützen.

    Was sind die zukünftigen Themen, die im Personalrat bearbeitet werden?

    Schmitz: Was die Zukunft angeht, orientiert sich der Personalrat an seinen Aufgaben. Wir haben den Anspruch, die Interessen der Ärztinnen und Ärzte zu vertreten. Wir müssen daher wissen, wo der Schuh drückt. Da ist die Sichtweise der jüngeren Kolleginnen und Kollegen oft eine andere. Vor allem diese sind dazu aufgerufen, sich zu engagieren, um die Belange der jungen Ärztinnen und Ärzte angemessen zu berücksichtigen.

    Wir beobachten zudem, dass Ärztinnen und Ärzte vermehrt in Teilzeit arbeiten wollen. Hier geht es uns vor allem darum, die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dies ist notwendig, um auch in Zukunft leistungsfähig zu bleiben. Wir haben es selbst in der Hand! Denn nur wer sich informiert und engagiert, kann bei den Arbeitsbedingungen mitbestimmen.

    Welche Voraussetzungen sollten Ärzte und Ärztinnen mitbringen?

    Schmitz: Grundsätzlich ist jeder Arzt und jede Ärztin für eine Mitarbeit in dem Personalrat geeignet. Voraussetzung sollte allerdings sein, sich zu informieren und für die Kollegen/-innen Verantwortung zu übernehmen. Die Tätigkeit im Personalrat ist ein Ehrenamt. Das bedeutet, dass es dafür kein zusätzliches Entgelt gibt. Es ist daher eine Auszeichnung und ein besonderes Vertrauen, das man dem Gremium angehört und sich für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen einsetzt. Alle Mitglieder des Personalrates genießen zudem einen besonderen Kündigungsschutz, dass bedeutet, dass sie nur aus wichtigem Grund, z.B. beim Begehen einer Straftat gekündigt werden können.

    Wie lässt sich die Arbeit mit dem Klinikalltag vereinbaren?

    Schmitz: Das Engagement in dem Personalrat ist gut mit dem Klinikalltag vereinbar. Ich würde sogar so weit gehen, dass Kenntnisse über den klinischen Alltag eine Voraussetzung für eine Mitarbeit in dem Personalrat sind. Die Sitzungen des Personalrates sind einmal pro Woche und nicht öffentlich. Die Sitzungen finden während der Arbeitszeit statt. Dabei müssen die Personalvorlagen der Dienststelle bearbeitet und abgestimmt werden. Der Arbeitsaufwand dafür ist überschaubar. Der Vorsitzende des Personalrates führt die laufenden Geschäfte. Er wird aufgrund der Beschlüsse des Gremiums tätig und ist für deren Umsetzung verantwortlich. (mn)

     

    Wo können sich Interessierte melden?

    Kolleginnen und Kollegen, die Interesse an der Mitarbeit im Personalrat haben, können sich in der Geschäftsstelle des Marburger Bundes Hessen melden oder direkt im Büro des Personalrates 06421/5866877.

    Wann und wie wird gewählt?

    Die Wahl zum eigenständigen Personalrat findet vom 1. bis 31. Mai 2021 statt. Ganz wichtig: es besteht die Möglichkeit der Briefwahl.