• Informationen für ausländische Ärzte

    Welche Voraussetzungen müssen ausländische Ärzte erfüllen, damit sie in Deutschland arbeiten dürfen? Hier erhalten Sie erste Informationen, worauf Sie achten müssen.

    Die wichtigsten Dokumente sind:

    • Approbation bzw. Berufserlaubnis
    • Arbeitserlaubnis
    • Aufenthaltserlaubnis

    Welche Voraussetzungen für diese Dokumente erfüllt sein müssen, entscheidet sich danach, ob Sie EU-Staatsbürger sind oder aus einem Nicht-EU-Land kommen.

    Beantragt werden kann die Erteilung der Approbation in Hessen beim
    Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
    Der Antrag ist schriftlich zu erstellen!

    EU-Bürger ( + Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz)

    Voraussetzung: abgeschlossene ärztliche Ausbildung

    Folgende Unterlagen sind einzureichen:

    • Medizindiplom, Original und Kopie
    • Für bereits ärztlich tätige Antragssteller: „Certificate of good standing“, ausgestellt vom Gesundheitsministerium des Herkunfts-/Ausbildungslandes
    • Konformitätsbescheinigung, dass die ärztliche Ausbildung den Mindestanforderungen der Richtlinie 2005/36/EU entspricht
    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Ärztliche Bescheinigung, ausgestellt in Deutschland
    • Polizeiliches Führungszeugnis/ Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland
    • Polizeiliches Führungszeugnis (Inland) Belegart „O“
    • Sprachzertifikat C1 des Goethe-Instituts oder eines telc-zertifizierten Sprachinstituts
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde, falls verheiratet
    • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises

    Bei EU-Bürgern liegt automatisch eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland vor.

    Den Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, ist das Original einer amtlichen deutschen Übersetzung beizufügen.

    Fragen zur Weiterbildung oder Facharztanerkennung beantwortet die Landesärztekammer Hessen.

    Nicht-EU-Bürger

    Voraussetzung: vollständige, abgeschlossene ärztliche Ausbildung

    Folgende Unterlagen sind einzureichen:

    • Medizin-Diplom im Original und Kopie
    • Fächerliste und Stundentafel als amtlich beglaubigte Fotokopie
    • Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat im Original und Kopie
    • Zeugnisse über die bisherigen Tätigkeiten im Original und Kopie
    • Ärztliche Bescheinigung, ausgestellt in Deutschland
    • Für bereits ärztlich tätige Antragssteller: „Certificate of good standing“, ausgestellt vom Gesundheitsministerium des Herkunfts-/Ausbildungslandes
    • Polizeiliches Führungszeugnis/Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland.
    • Polizeiliches Führungszeugnis (Inland) Belegart „O“
    • Sprach-Zertifikat B2 des Goethe-Institut oder eines telc-zertifizierten Sprachinstituts
    • Arbeitgeber-Bescheinigung über die beabsichtigte Einstellung für eine ärztliche
    • Tätigkeit in Hessen mit Angabe des voraussichtlichen Einstellungstermins
    • Geburtsurkunde im Originalwortlaut
    • Heiratsurkunde im Originalwortlaut, falls verheiratet
    • Personalausweis oder Reisepass

    Den Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, ist das Original einer amtlichen deutschen Übersetzung beizufügen!

    Die Arbeitserlaubnis muss beim Jobcenter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, in der Sie arbeiten möchten, beantragt werden.

    Außerdem muss eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland beantragt werden. Diese wird in der Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beantragt.

    Die Landesprüfbehörden prüfen bei Nicht-EU-Bürgern vor der Erteilung der deutschen Approbation eine Gleichwertigkeit des abgeschlossenen Studiums im Herkunftsland. Die Entscheidung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde. 

    Fragen zur Weiterbildung oder Facharztanerkennung beantwortet die Landesärztekammer Hessen.

    Die Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Vorrausetzungen vom Herkunftsland des Bewerbers abhängig sind und erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen.

    Der MB-Bundesverband hat auf seiner Website einen FAQ-Katalog eingestellt: Hier werden häufig gestellte Fragen von ausländischen Ärztinnen und Ärzten beantwortet, die in Deutschland eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen wollen.