• Frist für Einmalzahlung

    Kerckhoff-Klinik
    03.Februar 2021
    Wer bis Dezember 2019 aus der Kerckhoff-Klinik ausgeschieden ist, hat noch Anspruch auf die Einmalzahlung. Es gibt aber eine Antragsfrist. Diese läuft am 30. Juni 2021 ab.

    Wer bis Dezember 2019 aus der Kerckhoff-Klinik ausgeschieden ist, hat noch Anspruch auf die Einmalzahlung aus der folgenden Tabelle:

     

    Stufe

    EG

    1

    2

    3

    4

    5

    Ä 1

    429,40

    463,32

    -

    -

    -

    Ä 2

    508,03

    521,66

    553,28

    -

    -

    Ä 3

    563,61

    581,28

    624,86

    -

    -

    Ä 4

    626,73

    660,86

    683,05

    694,50

    -

    Ä 5

    694,50

    712,93

    734,57

    774,27

    817,61

    Ä 6

    817,61

    840,08

    878,95

    912,64

    946,34

     

    Teilzeitbeschäftigte erhalten jeweils den Teilbetrag eines Drittels der Einmalzahlung, der dem Verhältnis der mit ihnen jeweils am 1. Tag der Kalendermonate Oktober 2019 bis Dezember 2019 vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der entsprechenden Vollbeschäftigten entspricht.

    Es gibt aber eine Antragsfrist. Diese läuft am 30. Juni 2021 ab. Ärztinnen und Ärzte, die bis Dezember 2019 aus der Kerckhoff-Klinik ausgeschieden sind, sollten daher beachten, die Einmalzahlung bis zum 30. Juni 2021 zu beantragen.

    Erinnern Sie an die Antragsfrist ggf. Ihre ehemaligen Kollegen. Diese werden Ihnen dankbar sein. Denn die Frist nicht zu wahren, führt zum Verlust des Anspruchs für die Einmalzahlung.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an unsere Verbandsjuristen.