• Grobes Foul: Geringschätzung der Ärztinnen und Ärzte

    Corona-Prämie
    24.Juni 2021
    Bei der aktuell stattfindenden Fußball-Europameisterschaft würde der Umgang von Bundes- und Landespolitik sowie der meisten hessischen Krankenhausträger mit der Auszahlung der sogenannten „Corona-Prämie" als grobes Foul an Ärztinnen und Ärzte gewertet werden.

    Was ist passiert?

    Im März ist in das Krankenhausfinanzierungsgesetz eine Regelung eingeführt worden, nach der an der Versorgung von Covid-Patientinnen und -Patienten beteiligte Krankenhäuser Anspruch auf Gelder zur Auszahlung von Corona-Prämien an Beschäftigte haben. Nach dieser Regelung sollen neben der Auszahlung von Corona-Prämien an Pflegekräfte ausdrücklich auch andere Beschäftigte eine Prämie erhalten, die durch die Versorgung von mit dem Coronavirus infizierten Patientinnen und Patienten besonders belastet waren.

    In der Gesetzesbegründung, also nicht im Gesetz selbst, findet sich plötzlich aber ein Satz, wonach Ärztinnen und Ärzte die Prämie nicht erhalten sollen. Es findet sich kein Hinweis, worin dieser Ausschluss begründet ist: Waren die Ärztinnen und Ärzte, die z.B. auf den Intensivstationen Covid-Patienten behandelt haben nicht besonders belastet? Immerhin soll die Prämie doch eine finanzielle Anerkennung der in der Pandemie geleisteten Arbeit sein?

    Darüber kann man viel spekulieren. Fest steht jedenfalls, dass es zunächst auf den Wortlaut des Gesetzes ankommt und der schließt Ärztinnen und Ärzte gerade nicht aus. Hätte der Gesetzgeber sie von der Prämie ausschließen wollen, hätte er dies ins Gesetz schreiben müssen!

    Was haben die Krankenhausträger gemacht?

    Leider haben nach unseren Rückmeldungen die meisten Krankenhausträger aufgrund der Gesetzesbegründung eine Auszahlung an Ärztinnen und Ärzte verhindert. Formal wird damit argumentiert, es bestünde das Risiko von Rückzahlungsforderungen durch die Kassenseite.

    Das Risiko, das durch monatelange Belastung ausgelaugte ärztliche Personal vor den Kopf zu stoßen und geringzuschätzen wird von ihnen offensichtlich geringer eingeschätzt und billigend in Kauf genommen.

    Einige Krankenhausträger haben das erkannt und überwiegend aus eigenen Mitteln „ihren" Ärztinnen und Ärzten eine Prämie gewährt, weil sie deren besondere Belastung erkannt haben. Das waren aber viel zu wenige. Hier reiht sich leider auch die Hessische Landesregierung ein, die für das Personal am Universitätsklinikum Gießen-Marburg Gelder für eine Prämie zur Verfügung stellt. Diese kommen aber nur dem nicht-ärztlichen Personal, das in einem Arbeitsverhältnis zu einem privaten Klinikbetreiber steht, zu Gute. Das im Landesdienst stehende ärztliche Personal erhält nichts!

    Wie lautet das Fazit?

    Es ist gut und richtig, dass Pflegekräfte für ihren Einsatz in der Pandemie nicht nur warme Worte, sondern eine Prämie erhalten. Es ist aber falsch und ein Zeichen fehlender Wertschätzung vor allem diejenigen Ärztinnen und Ärzte von einer finanziellen Anerkennung auszuschließen, die bei der Behandlung von Covid-Patienten besonders belastet waren.

    Erneut zeigt sich deutlich: Wer sich auf andere verlässt, ist verlassen! Ärztinnen und Ärzte haben immer nur dann Positives erreicht, wenn sie gemeinsam und geschlossen ihre Geschicke selbst gestalten. Der Kampf um die arztspezifischen Tarifverträge hat das gezeigt. Ziel muss es daher sein, in den nächsten Tarifverhandlungen die besonderen Belastungen von Ärztinnen und Ärzten honoriert zu bekommen. Dort haben es Ärztinnen und Ärzte selbst in der Hand!

    Autor: (wa)