• Kammerbeiträge um 7,5 % reduziert

    Neues aus der Landesärztekammer
    29.November 2018
    Am 24. November 2018 hat die Delegiertenversammlung (DV) der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) getagt. Ein wichtiger Beschluss war die Reduzierung der Kammerbeiträge für die Mitglieder der LÄKH, die der Marburger Bund (MB) schon seit Jahren fordert. Der MB strebte sogar eine Reduzierung von 10 Prozent an, da das Beitragsaufkommen der Kammermitglieder beständig ansteigt. Beschlossen wurden dann nach intensiver Diskussion 7,5 Prozent. Die Beitragssenkung tritt 2019 in Kraft.

    Ein weiterer Punkt, für den der Marburger Bund eingetreten ist, war die Änderung der Kostensatzung. Die Gebühren für Prüfungen von Zusatzbezeichnungen und die automatische Anerkennung (EU-Konformitätsbescheinigung) sind auf die MB-Initiative hin nicht erhöht worden, sondern bleiben unverändert. Die Gebühr für die Erteilung einer Zusatzbezeichnung, die überwiegend  automatisiert erfolgen kann, ist sogar halbiert worden. Das ist ein Erfolg des MB für alle hessischen Ärztinnen und Ärzte, die solche Kurse anerkennen lassen.

    Umsetzung der neuen MWBO

    Der Marburger Bund hat sich außerdem für die zügige Umsetzung der neuen Musterweiterbildungsordnung in Hessen eingesetzt, doch der Antrag wurde nicht angenommen. Hintergrund ist, dass die ärztliche Weiterbildung eine komplette Neuausrichtung erfahren hat. Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte Mitte November die Gesamt-Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) beschlossen. Damit auch hessische Ärztinnen und Ärzte nach den neuen vorliegenden Regeln zu Fachärzten weitergebildet werden können, muss eine Übernahme in die Weiterbildungsordnung der LÄK Hessen erfolgen.

    Der Marburger Bund verfolgte mit dem Antrag das Ziel, in Hessen die neue Weiterbildungsordnung zügig im Jahr 2019 umzusetzen. Auch eine Anpassung der teils veralteten Richtzahlen in der aktuellen Weiterbildungsordnung (WBO) für die Ärzte, welche nach der WBO 2005 die Weiterbildung durchlaufen, wurde in diesem Antrag gefordert. Der Antrag wurde an das Präsidium überwiesen, mit dem Hinweis, sich nicht unter Zeitdruck setzen zu wollen. „Es ist insofern bedauerlich, dass eine Zielsetzung der Verabschiedung in Hessen im Jahr 2019 von einer Mehrheit der Delegierten der Landesärztekammer nicht unterstützt wurde“, sagt Dr. Lars Bodammer, 2. stellvertretender Vorsitzender des Marburger Bundes Hessen und Mitglied des Weiterbildungsausschusses. „Wir werden das Ziel einer zügigen Umsetzung weiter verfolgen, denn die jetzige Weiterbildungsordnung ist an vielen Stellen veraltet.“

    Ärztliche Entscheidungshoheit

    Einstimmig angenommen wurde ein Antrag  zur ärztlichen Entscheidungshoheit über IVENA-Meldungen. Meldungen über Behandlungskapazitäten, z. B. über das Meldesystem "IVENA" (Integrierter Versorgungskapazitätsnachweis), haben rein ärztlichen Entscheidungen zu unterliegen. Das ärztliche Berufsrecht untersagt es, Weisungen von nicht-ärztlichem Personal zu medizinischen Entscheidungen zu folgen.

    Ein weiterer angenommener Antrag des MB betraf die Kommerzialisierung der ambulanten Versorgung. Die Landesärztekammer betrachtet mit großer Sorge die Tatsache, dass auch in Hessen zunehmend Finanzinvestoren und Medizinindustrie ambulante Versorgungseinrichtungen übernehmen. Nach Kliniken und Altenheimen werden nun Praxen in Form von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) übernommen. Damit wird die ärztliche Freiberuflichkeit zunehmend gefährdet.

    Kritisiert wurde die systemwidrige Entwicklung, dass somit aus der staatlich regulierten, solidarischen Beitragsfinanzierung Renditegewinne den Investoren unkontrolliert zufließen. Dem Gesundheitswesen werden dadurch notwendige Mittel zur stetigen Modernisierung und Anpassung an den medizinischen Fortschritt entzogen.

    Der Antrag fordert auch die bevorzugte Zulassung von ärztlichen Inhabern geführte Praxen gegenüber Konzernen und Finanzinverstoren. Ein bundesweites MVZ-Register sollte Transparenz der Betreiberstrukturen ermöglichen. Auch die Anzahl der MVZ eines Betreibers sollte begrenzt werden hieß es in der DV.

    Vergütung Schlaganfall

    Einstimmig beschlossen wurde ein Antrag des MB der sich gegen die Rückforderung von Vergütungen zur Schlaganfallkomplexbehandlung wendet. Die Delegierten der Landesärztekammer Hessen fordern dazu auf die Definition „Transportzeit ist die Zeit, die der Patient im Rettungsmittel verbringt“ als gültig anzuerkennen.

    „Die Reaktion der Krankenkassen auf Grund  eines fachlich nicht nachvollziehbaren Bundessozialgerichtsurteils hohe Summen von den Krankenhäusern zurückzufordern und tausende von Verfahren vor Gericht einzuleiten blockiert die Gerichtsbarkeit und gefährdet die vorbildlich organisierte flächendeckende Versorgung von Schlaganfallpatienten in Hessen“ sagt Dr. Susanne Johna, Landesverbandsvorsitzende des MB Hessen.