• Mutterschutz im Krankenhaus: Schwangere Ärztinnen mit einbeziehen

    Mutterschutz
    26.Mai 2017
    Interview mit Betriebsärztin Prof. Dr. Dr. Sabine Wicker

    Schwangere Ärztinnen stoßen beim Thema Mutterschutz immer wieder an rechtliche und praktische Hürden. Was ist erlaubt, was nicht? Ob und wie geht es in der Facharztweiterbildung weiter? Wann sage ich es meinem Arbeitgeber? Prof. Sabine Wicker, leitende Betriebsärztin am Universitätsklinikum Frankfurt, kennt diese Fragen. Im Kurzinterview berichtet Sie uns, wie das Thema Mutterschutz im Krankenhaus gelebt wird und welche Hoffnung sie mit den Neuregelungen des neuen Mutterschutzgesetzes verbindet.

    Auf unserem Symposium „Mutterschutz im Krankenhaus“ am 28. Juni 2017 in Frankfurt, wird sie als Referentin auch einen Vortrag zu diesem Thema halten.

    Wie erleben Sie das Thema Mutterschutz in Ihrem Arbeitsalltag?

    Prof. Wicker: Ich erlebe das Thema Mutterschutz oftmals ambivalent und so manches Mal konflikthaft. Eine schwangere Ärztin, die sich einerseits über ihre Schwangerschaft freut, die aber anderseits auch den Anforderungen des Berufes gerecht werden möchte und die beispielsweise noch offene Punkte im Rahmen ihrer Facharztausbildung hat. Die sich gerne weiterhin qualifizieren will und die natürlich auch eine ihrer Ausbildung angemessene Tätigkeit ausüben will und nicht die nächsten Monate nur Arztbriefe schreiben möchte.

    Wenn Schwangere Sorge haben, dass sie durch die Meldung ihrer Schwangerschaft in ihrer Berufsausübung unangemessen behindert werden, dann melden sie ihre Schwangerschaft erst sehr spät, quasi kurz vor dem Beginn des Mutterschutzes. So können keinerlei sinnvollen Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Das ist in meinen Augen die größte Gefährdung. Wir müssen es packen eine evidenzbasierte Einschätzung der Risiken am Arbeitsplatz zu finden und sollten keine ungezielte Überprotektion betreiben.

    Welche Möglichkeiten gibt es für schwangere Ärztinnen weiter zu arbeiten?

    Prof. Wicker: Meiner Meinung nach gibt es eine ganze Reihe Möglichkeiten. Ich hoffe, dass das neue Mutterschutzgesetz weniger restriktiv ausgelegt werden wird. Ein ganz wichtiger Punkt ist mir persönlich die Einbeziehung der Schwangeren. Was will die schwangere Mitarbeiterin selbst?

    Es kann meines Erachtens nicht sein, dass zum Beispiel einer schwangeren Gynäkologin, die Tag für Tag selbst Schwangere betreut, quasi qua Amt vorgeschrieben wird was sie zu tun und zu lassen hat. Das ist meiner Meinung nach eine unangemessene Bevormundung. Wir sollten uns wirklich fragen, inwieweit das Aufgabe des Staates ist.

    Ich bin jetzt seit über 14 Jahren am Universitätsklinikum Frankfurt und wir betreuen jedes Jahr über 100 schwangere Mitarbeiterinnen und ich habe in all den Jahren noch nie erlebt, dass eine Schwangere ihr Kind gefährden will. Diese Frauen haben medizinisches Wissen und sind doch nicht fahrlässig.

    Zur Person: Prof. Dr. Dr. Sabine Wicker ist leitende Betriebsärzten am Uniklinikum Frankfurt.

    Text: mn