Gehaltserhöhungen
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+ 4 % rückwirkend ab 1. Juli 2024
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+ 2 % ab 1. August 2025
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+ 2 % ab 1. Juni 2026
Diese Erhöhungen gelten ebenso für Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften und Rettungsdienstzuschläge.
Verbesserungen bei Nachtarbeit (ab 1. Juli 2025)
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Erhöhung des Nachtzuschlags von 15 % auf 20 %
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Vorverlegung des Nachtzeitraums auf 20:00 Uhr (bisher 21:00 Uhr)
→ bessere Vergütung und erleichterter Erwerb von Zusatzurlaub
Verbesserungen bei Bereitschaftsdiensten (ab 1. Juli 2025)
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Vorverlegung des Nachtzeitraums auf 20:00 Uhr
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Anpassung des Zusatzurlaubs für nächtliche Dienste:
- 144 Stunden = 1 Arbeitstag Zusatzurlaub (bisher 180 Stunden
- 288 Stunden = 2 Arbeitstage Zusatzurlaub (unverändert)
- anteilige Regelung für Teilzeitkräfte
Verbesserungen bei Schicht- und Wechselschichtarbeit
Ab 1. Juli 2025:
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Keine Unterscheidung mehr zwischen ständiger und nicht-ständiger Schichtarbeit
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Erhöhung der Zulagen:
- Schichtarbeit: 210 €/Monat ab 1. Juli 2025, 315 €/Monat ab 1. Januar 2026
- Wechselschichtarbeit: 315 €/Monat ab 1. Juli 2025 -
Zusatzurlaub: Ab 1. Januar 2026 entfällt die Voraussetzung, zusammenhängende Monate nachweisen zu müssen
Hinweis für ausgeschiedene Kolleginnen und Kollegen
Bitte informieren Sie auch ehemalige Beschäftigte, damit diese ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen können.