Gehaltserhöhungen
- 
	
+ 4 % rückwirkend ab 1. Juli 2024
 - 
	
+ 2 % ab 1. August 2025
 - 
	
+ 2 % ab 1. Juni 2026
 
Diese Erhöhungen gelten ebenso für Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften und Rettungsdienstzuschläge.
Verbesserungen bei Nachtarbeit (ab 1. Juli 2025)
- 
	
Erhöhung des Nachtzuschlags von 15 % auf 20 %
 - 
	
Vorverlegung des Nachtzeitraums auf 20:00 Uhr (bisher 21:00 Uhr)
→ bessere Vergütung und erleichterter Erwerb von Zusatzurlaub 
Verbesserungen bei Bereitschaftsdiensten (ab 1. Juli 2025)
- 
	
Vorverlegung des Nachtzeitraums auf 20:00 Uhr
 - 
	
Anpassung des Zusatzurlaubs für nächtliche Dienste:
- 144 Stunden = 1 Arbeitstag Zusatzurlaub (bisher 180 Stunden
- 288 Stunden = 2 Arbeitstage Zusatzurlaub (unverändert)
- anteilige Regelung für Teilzeitkräfte 
Verbesserungen bei Schicht- und Wechselschichtarbeit
Ab 1. Juli 2025:
- 
	
Keine Unterscheidung mehr zwischen ständiger und nicht-ständiger Schichtarbeit
 - 
	
Erhöhung der Zulagen:
- Schichtarbeit: 210 €/Monat ab 1. Juli 2025, 315 €/Monat ab 1. Januar 2026
- Wechselschichtarbeit: 315 €/Monat ab 1. Juli 2025 - 
	
Zusatzurlaub: Ab 1. Januar 2026 entfällt die Voraussetzung, zusammenhängende Monate nachweisen zu müssen
 
Hinweis für ausgeschiedene Kolleginnen und Kollegen
Bitte informieren Sie auch ehemalige Beschäftigte, damit diese ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen können.
