• Sicherheit für Hessens Ärzteschaft

    Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen
    22.August 2025
    „Ich habe den Eindruck, dass sich die jüngeren Ärztinnen und Ärzte in Hessen eher mehr mit der Altersvorsorge beschäftigen als dies früher der Fall war“, berichtet Dr. Titus Freiherr Schenck zu Schweinsberg. „Wahrscheinlich hängt das damit zusammen, dass die Absicherung im Alter heutzutage viel mehr im Mittelpunkt steht.“ Er muss es wissen, denn er ist der Vorsitzende des Versorgungswerkes der Landesärztekammer Hessen (LÄKH), das die Rentenversicherung der hessischen Ärztinnen und Ärzte bildet.

    Mit der Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Kammerbereich werden Ärztinnen und Ärzte Mitglied in der Landesärztekammer Hessen und Pflichtmitglied im Versorgungswerk. „In der Regel ist die Rente des Versorgungswerkes der wichtigste Baustein für die Absicherung im Alter und bei Berufsunfähigkeit“, erklärt Freiherr Schenck zu Schweinsberg. „Unter anderem auch deshalb ist die Beitragszahlung an das Versorgungswerk wie im Falle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verpflichtend.“ Aus historischen Gründen gebe es − nur in Hessen − die Besonderheit, dass mit der Erweiterten Honorarverteilung (EHV) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein weiteres Altersvorsorgesystem für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit Kassenzulassung existiere. „Aber die EHV gehört im Gegensatz zum Versorgungswerk nicht zur ersten Säule der Alterssicherung in Deutschland, sondern hat eine ergänzende Funktion“, betont Freiherr Schenck zu Schweinsberg.

    Aufgaben, Leistungen und Vorgehensweise

    Das Versorgungswerk sichert seine Mitglieder im Alter, bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall ab. Es gewährt Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten sowie Hinterbliebenenleistungen für Witwen, Witwer, Lebenspartner und Waisen. Die Finanzierung erfolgt durch einkommensabhängige Beitragszahlungen der Mitglieder. Die Beiträge des Versorgungswerkes entsprechen 1:1 denen der DRV. „Das heißt, das aktuell 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro fällig werden“, so der Vorsitzende. Das Versorgungswerk finanziert sich allein durch die Beiträge der Mitglieder und erhält keine staatlichen Zuschüsse. Es arbeitet nach dem kapitalgedeckten System, bei dem jeder selbst Geld für seine Rente anspart und darauf eine garantierte Verzinsung erhält – ähnlich wie bei einem Sparbuch. „Der Vorteil ist“, so Freiherr Schenck zu Schweinsberg, „dass jedes Mitglied zu jedem Zeitpunkt weiß, welche Rente in Euro aus welchem Beitrag folgt und damit ein hohes Maß an Transparenz besteht.“ Je länger das Geld auf dem „Sparbuch“ liegt umso mehr Zinsen erhält man. Außerdem kommt noch der Zinseszins-Effekt hinzu. „Deshalb macht es einen großen Unterschied, ob ich einen Beitrag von 10.000 Euro im Alter von 35 oder erst mit 45 zahle“, betont der Vorsitzende. „Natürlich verdient man am Anfang seiner Karriere noch nicht so gut und macht sich über den Ruhestand vielleicht auch noch keine Gedanken, wir empfehlen den Kolleginnen und Kollegen jedoch immer, möglichst frühzeitig, möglichst hohe Beitrage zu zahlen. Daraus folgt eine hohe Rente im Alter.“

    Struktur und Organe

    Als teilrechtsfähige Einrichtung der LÄKH agiert das Versorgungswerk eigenständig, verwaltet ein eigenes Vermögen und haftet nicht für Verbindlichkeiten der Landesärztekammer – und umgekehrt. Das oberste Organ des Versorgungswerks ist die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen. Sie überwacht das Versorgungswerk, legt die grundsätzlichen Leitlinien für dessen Tätigkeit fest und kann als Parlament der hessischen Ärzteschaft bezeichnet werden. Ihr gehören 80 jeweils für fünf Jahre gewählte Vertreterinnen und Vertreter der hessischen Ärzteschaft an. Die Versammlung tritt in der Regel zwei- bis dreimal pro Jahr zusammen und wählt den Vorstand des Versorgungwerkes. Dr. Titus Freiherr Schenck zu Schweinsberg wurde 2009 in den Vorstand gewählt. Seit 2017 ist er dessen Vorsitzender. „Die Ideen der Freien Berufes und die Selbstverwaltung sind für mich hohe Güter, die es zu schützen gilt“, antwortet er auf die Frage, was ihn zu dieser Arbeit motiviert. „Mir ist es wichtig, meinen Teil dazu beizutragen und dafür zu sorgen, dass die Kolleginnen und Kollegen so gut es geht abgesichert sind.“ Der ehrenamtlich tätige Vorstand leitet das Versorgungswerk und überwacht den Geschäftsablauf. Er legt die Grundsätze und die Rahmenbedingungen des Versorgungswerks fest und beschließt Richtlinien für die Vermögensanlage. Außerdem ist er für die Umsetzung von Beschlüssen der Delegiertenversammlung zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören das zentrale (prozessunabhängige) Risikomanagement und die interne Revision.

    Mitgliedschaft und Beitragspflicht

    Die Beitragshöhe orientiert sich an den Einkünften und ist in der Satzung des Versorgungswerks geregelt. Die Mitglieder erhalten eine feste Rente in der die jährliche Verzinsung der noch nicht ausgezahlten Beiträge bereits eingerechnet ist. Wenn das Versorgungswerk Überschüsse erwirtschaftet, können diese jedoch an die Mitglieder ausgeschüttet werden und erhöhen die Anwartschaften und Renten damit zusätzlich. Beim Umlageverfahren sind regelmäßige Rentenerhöhungen quasi automatisiert: Wenn die Beiträge steigen, steigen auch die Renten. „Die Attraktivität eines Rentensystems bemisst sich nicht nach den jährlichen Erhöhungen, sondern nach dem Verhältnis zwischen Ein- und Auszahlungen, also der Beitragsrendite“, erklärt Freiherr Schenck zu Schweinsberg. „Und in dieser Beziehung brauchen die Versorgungswerke den Vergleich nicht zu scheuen.“

    Absicherung

    Die Anlagen des Versorgungswerkes sind breit gestreut: Es investiert die Beiträge etwa in festverzinsliche Wertpapiere, in Aktien- und Rentenfonds, in Immobilien und in sogenannte Alternative Assets wie Private Equity und Infrastruktur. „In der Regel können schlechte Entwicklungen bei einer Anlageklasse durch gute Ergebnisse mit anderen Anlagen ausgeglichen werden“, sagt der Vorsitzende. „Für den Fall, dass es in einem Jahr trotzdem zu einem negativen Ergebnis kommen sollte, verfügen wir über eine Verlustrücklage. Aus ihr können Mittel zum Ausgleich des Ergebnisses entnommen werden. Damit es dazu erst gar nicht kommt, haben wir umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um die Risiken laufend zu überwachen und zu steuern. Ende 2024 betrug die Verlustrücklage rund 742 Millionen Euro.“ Vom demografischen Wandel ist das Versorgungswerk nicht betroffen, da die Rente auf den eigenen Beiträgen basiert. Selbst wenn die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die tätig sind und Beiträge überweisen, sinken sollte – „Bislang ist noch das Gegenteil der Fall“, so Freiherr Schenck zu Schweinsberg − gerät das System nicht in eine Schieflage. „Allerdings trifft uns natürlich auch die Tatsache, dass die Menschen immer älter werden. Übrigens gilt das für die Ärzteschaft wie auch die anderen Freien Berufe in besonderem Maße. Bei uns ist die Lebenserwartung noch mal höher. Darauf mussten wir reagieren und haben schon vor Jahren die Deckungsrückstellung, die für alle zukünftigen und laufenden Leistungen gebildet wird, mit rund 576 Millionen Euro entsprechend verstärkt.“ Das erklärt auch die Höhe des Kapitals von mehr als 11 Milliarden Euro, nach dem Freiherr Schenck zu Schweinsberg des Öfteren gefragt wird angesichts der „nur“ rund 14.000 Rentnerinnen und Rentner, die diesem gegenüberstehen und damit „doch eigentlich höhere Renten“ erhalten müssten. „Das liegt eben an unserem versicherungsmathematischen System. Wir müssen nicht nur die aktuellen Renten bezahlen, sondern auch Rücklagen für die zukünftigen Ansprüche bilden. Dies sorgt für eine sehr hohe Sicherheit und Transparenz.“

    Aussicht

    „Wir arbeiten weiterhin daran, den Service für die Mitglieder zu verbessern“, berichtet der Vorsitzende. „Noch immer kommt es vor, dass Mitglieder zu lange in der telefonischen Warteschlange hängen oder zu lange auf eine Antwort warten müssen. Das darf nicht sein.“  Besonders viel verspreche sich das Versorgungswerk von der weiter fortschreitenden digitalen Transformation. „Man darf jedoch nicht vergessen, dass wir teilweise von anderen abhängig sind: etwa von Arbeitgebern und der DRV. Nicht alles haben wir selbst in der Hand.“

    Weitere Informationen sind auf der offiziellen Website des Versorgungswerks verfügbar: www.vw-laekh.de