• Symposium: Schwangere Ärztinnen brauchen individuelle Lösungen

    Vereinbarkeit
    30.Juni 2017
    Wie kann der Mutterschutz im Krankenhaus zur Anwendung kommen, und welche gesetzlichen Neuregelungen gibt es? Auf dem Symposium „Mutterschutz im Krankenhaus“, dass der Marburger Bund Hessen gemeinsam mit dem Ärztinnenbund Regionalgruppe Frankfurt organisiert hat, wurde u. a. über diese Fragen diskutiert. Einig waren sich alle Beteiligten darin, dass immer individuelle Lösungen für Schwangere gefunden werden müssen.

    Alexandra Kretschmer, Verbandsjuristin und stellv. Geschäftsführerin des MB Hessen, gab einen Überblick über die rechtlichen Neuregelungen und über Fragen, die sie häufig in der Beratung von Mitgliedern gestellt bekommt, etwa: „Was passiert, wenn ich meine Schwangerschaft nicht sofort mitteile?“ Denn viele Ärztinnen, gerade in Weiterbildung, halten ihre Schwangerschaft oft lange geheim, um ihre Weiterbildung nicht durch OP- oder ein Beschäftigungsverbot zu verlängern.

    „Wünschenswert wäre daher ein feststehender Maßnahmenkatalog in den Kliniken“, sagte Kretschmer, „am besten nach Fachgebieten und eine Vorhaltung von Gefährdungsbeurteilungen als ‚Muster‘.“ 

    Ärztinnen wollen operieren

    Die Frankfurter Betriebsärztin, Prof. Dr. Dr. Sabine Wicker, zeigte sich unglücklich über den neuen gesetzlichen Begriff der „unverantwortliche Gefährdung“. „Man weiß nicht, was genau eine unverantwortliche Gefährdung sein soll. Hierzu gibt es keine Erfahrungswerte“, sagte Wicker. „Die Konkretisierung muss über eine vom Ausschuss für Mutterschutznoch zu erarbeitende bundesweite Umsetzungsleitlinie erfolgen, damit er nicht zu einer Verunsicherung aller Beteiligten und zu einer konsekutiv unterschiedlichen Auslegung führt“, fordert die Betriebsärztin.

    Aus ihrer täglichen Praxis am Uniklinikum weiß sie, dass viele Ärztinnen operativ tätig sein wollen. Doch unter welchen Bedingungen sind invasive Tätigkeiten Möglichkeit? Eine nachgewiesene HBV-Immunität, elektive Eingriffe an vorab bezüglich HCV und HIV negativ getesteten Patienten und das Tragen von doppelten Handschuhen, waren konkrete Maßnahmen die Wicker nannte. „Unser Ziel als Betriebsärzte sollte immer der Einsatz der Beschäftigten sein und nicht ein Beschäftigungsverbot.“

    Zwei Ärztinnen berichteten von ihren persönlichen Erfahrungen. Fereschta Möhring, Ärztin in Weiterbildung Innere Medizin, erhielt nach Bekanntwerden ihrer ersten Schwangerschaft sofort ein OP-Verbot – damals war sie noch in der Urologie. „Meine Bitte trotzdem operieren zu dürfen, wurde ignoriert und ich wurde dann Stations- und Ambulanzärztin“, berichtete sie. Sie arbeitete dann in Teilzeit weiter, was in einem operativen Fach aber keinen Sinn mache.

    Mit Schwangeren reden

    „Nachdem ich mein zweites Kind bekommen habe, wechselte ich in die Innere Medizin – das beste was ich tun konnte - und arbeite wieder Vollzeit. Mein Mann hat auf Teilzeit reduziert, damit ich meine Weiterbildung beenden kann. Meine Erwartung, was den Umgang mit Schwangeren betrifft, wäre, dass man sich mit Vorgesetzen zusammensetzt und gemeinsam bespricht, wie es mit der Weiterbildung weitergehen kann“, sagt Möhring.

    Die zweite Referentin konnte selbst nicht anwesend sein,  Christine Hidas vom Ärztinnenbund stellte diesen Erfahrungsbericht vor. Auch diese Ärztin berichtete von OP-Verboten während der ersten Schwangerschaft. Die Aussage eines Oberarztes, dass sie nach ihrer Schwangerschaft ja erst einmal in einer Bringschuld stünde, empfand sie als harte Konfrontation. Nach der Facharztweiterbildung war es bei ihrer zweiten Schwangerschaft einfacher weiterzuarbeiten. 

    Referentin Prof. Dr. Marion Haubitz, Chefärztin am Klinikum Fulda, berichtete von ihren persönlichen Erfahrungen mit den eigenen Schwangerschaften und als Chefärztin. „Am unkompliziertesten ist es an der Uniklinik schwanger zu sein, da man dort in der Zeit ja auch wissenschaftlich arbeiten kann und Paper schreiben definitiv ungefährlich ist“, sagte Haubitz.

    Solidarität unter Kollegen

    Als Chefärztin weiß sie, wie kompliziert es ist, einer schwangeren Kollegin die Weiterbildung auch während der Schwangerschaft  zu ermöglichen. „Die Dienstplangestaltung ist kompliziert und man braucht viel Solidarität unter den Kollegen.“ Es geht aus ihrer Sicht nur mit individuellen Lösungen und wenn sich alle daran beteiligen. „Wir sollten auch endlich die Negativ-Listen streichen und schauen, was die Frauen alles machen können“, sagt Haubitz. 

    Nach den Vorträgen gab es eine rege Diskussion zwischen Referenten und Publikum. Teilnehmerinnen berichteten von ihren eigenen Erfahrungen, etwa dass sie ohne eine Gefährdungsbeurteilung, ein Beschäftigungsverbot erhalten hatten, obwohl es auf anderen Stationen freie Stellen gab. „Es ist verrückt auf ärztliche Arbeitskräfte zu verzichten, wenn es unbesetzte Stellen gibt“, sagte Dr. Susanne Johna, Landesverbandsvorsitzende, die die Diskussion leitete. Ob die Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes tatsächlich künftig für  Schwangere und Arbeitgeber mehr  Klarheit bringen, waren sich die Referenten und Teilnehmer unsicher.   

     

    Fotos und Text: mn