Schicht- und Wechselschichtarbeit
Bei der Anordnung von Schicht- und Wechselschichtarbeit wird eine monatliche Zulage in Höhe von 522,44 Euro brutto gezahlt.
Für Beschäftigte der Hardtwaldklinik I gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.
Bestandsschutz beim Erholungsurlaub
Bereits bestehende günstigere Urlaubsregelungen – beispielsweise aus Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen – bleiben erhalten, sofern das Arbeitsverhältnis bereits am 1. Januar 2026 bestanden hat.
Zusatzvergütungen für Bereitschafts- und Rufdienste
Für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften im Zeitraum vom 1. September 2025 bis 31. Dezember 2025 werden zusätzliche Vergütungen gewährt (gemäß Anlage 1 zum Tarifvertrag).
Auch für Rufbereitschaften im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 30. April 2026 werden diese Zusatzvergütungen gezahlt – sofern die tarifliche Rufbereitschaftsvergütung nicht günstiger ist. Eine individuelle Prüfung beziehungsweise Berechnung wird empfohlen.
Weitere tarifliche Ansprüche
Im Übrigen gilt ab dem 1. Januar 2026 der TV-Ärzte Wicker mit allen Rechten und Pflichten.
MB-Mitglieder haben insbesondere Anspruch auf drei zusätzliche freie Tage pro Kalenderjahr („Studientage“). Weitere Informationen hierzu erhalten unsere Mitglieder per Mail.
Mitgliedschaft im Marburger Bund stärken
Gute Tarifergebnisse sind nur mit einer starken Mitgliedschaft möglich. Unterstützen Sie den Marburger Bund, indem Sie Kolleginnen und Kollegen für eine Mitgliedschaft in Europas größtem Ärzteverband gewinnen.
Für jede erfolgreiche Werbung erhalten Mitglieder eine Prämie in Höhe von 26 Euro.
Weitere Informationen:
