• Unikliniken: Antragsfrist für Einmalzahlung beachten

    TV-Ärzte Hessen
    29.September 2020
    Am 1. Juli 2020 haben sich das Land Hessen und der Marburger Bund auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken geeinigt. Teil dieser Einigung war auch eine Einmalzahlung für die Monate Oktober bis Dezember 2019. 

    Ärztinnen und Ärzte (Zahnärztinnen und Zahnärzte) an den hessischen Universitätskliniken, die bis zum 31. Dezember 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, müssen diese Einmalzahlung aus der Tarifeinigung bis spätestens zum 31. Dezember 2020 beantragt haben. 

    Eine Geltendmachung per E-Mail bei den jeweiligen Personalabteilungen der Universitätskliniken ist ausreichend. 

    Das folgende Muster kann zur Geltendmachung genutzt werden: 

    Sehr geehrte Damen und Herren, 

    ich bin am .... 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Hiermit beantrage ich die Einmalzahlung nach Maßgabe des Tarifvertrags über eine Einmalzahlung für den Zeitraum ... bis ... 

    Mit freundlichen Grüßen Name 

    Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Verbandsjuristen.