• „Fachfremde Leitung gefährdet den Gesundheitsschutz"

    Pressemitteilung
    Gesetzesentwurf zur Leitungsbesetzung von Gesundheitsämtern
    02.November 2022
    Marburger Bund und der Hessische Landesverband der Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst bemängeln Gesetzesentwurf und kritisieren den Hessischen Städtetag.

    Frankfurt. Am Donnerstag erfolgt im Hessischen Landtag eine Anhörung zum  Gesetzesentwurf zur Stärkung des Gesundheitswesens. Dieser sieht u.a.  vor, dass die stellvertretende Leitung von Gesundheitsämtern künftig weder Fachärztin/Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen noch überhaupt mit einer Ärztin bzw. einem Arzt besetzt werden muss. Der Hessische Städtetag geht sogar noch einen Schritt weiter und fordert,  dass  im Ausnahmefall die Leitung eines Gesundheitsamts über keine fachärztliche Qualifikation für Öffentliches Gesundheitswesen verfügen müsse.

    Der Marburger Bund Hessen und der Hessische Landesverband der Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst kritisieren dieses Vorhaben. 

    „Leitung und Stellvertretung von Gesundheitsämtern müssen ganz klar  mit Ärztinnen und Ärzten besetzt sein, die über die nötige Qualifikation für öffentliches Gesundheitswesen verfügen. Nur sie verfügen über die nötige Expertise“, betont  Dr. Christian Schwark, Vorsitzender des Marburger Bundes Hessen. „Eine fachfremde oder gar nicht medizinische Leitung von Gesundheitsämtern ist ein Unding und bringt den Bevölkerungsschutz  in Gefahr“, sagt Dr. Jürgen Krahn, Vorsitzender des Landesverband Hessen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.  

    Die Verbände stellen klar: Gesundheitsämter sind medizinische Einrichtungen und wie andere medizinische Einrichtungen auch, sollte sich die Facharbeit im Gesundheitsamt am Facharztstandard ausrichten.

    In der Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen (ÖGW) werden vielfältigste Kenntnisse - unter anderem im Infektionsschutz, der Epidemiologie, der Auswertung von Daten, der Gesundheitskommunikation und des Verwaltungsrechtes - vermittelt, die für die Bewältigung der anstehenden Herausforderungen dringend benötigt werden. „Darauf zu verzichten ist fahrlässig und gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung“, kritisieren die Verbände und außerdem: Zur Sicherstellung der Weiterbildung im Gesundheitsamt werden zwei Fachärzte für ÖGW mit Weiterbildungsermächtigung benötigt. Eine Aufweichung der Facharztregelung für die Gesundheitsamts-leitungen und Stellvertretungen bringe die gesamte Weiterbildung für ÖGW in Hessen in Gefahr.

    Die Hessischen Landkreise und Städte tragen eine Mitverantwortung, den kritischen Zustand der Gesundheitsämter durch falsche Anreize nicht weiter zu verschlechtern, sondern endlich substantiell in die Förderung der Qualifizierung ihrer Ärztinnen und Ärzte zu investieren und den Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte im Gesundheitsamt attraktiver zu gestalten.

    Der Hessische Verband der Ärztinnen und Ärzte und Zahnärztinnen und Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst und der Marburger Bund Hessen fordern den Gesetzgeber entschieden dazu auf, dem entgegen zu treten. Dazu gehörten auch die Förderpläne zur Weiterbildung und Einrichtung mindestens einer zusätzlichen Weiterbildungsstelle zur Facharztausbildung an jedem Gesundheitsamt und eine gerechte und konkurrenzfähige Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD).