• Ganz im Zeichen der Digitalisierung

    Pressemitteilung
    Hauptversammlung des Marburger Bund Hessen fordert Nutzennachweis für Gesundheits-Apps und fasst weitere Beschlüsse gegen Landarztquote und für Patientenorientierung
    22.Oktober 2019
    Die diesjährige Hauptversammlung des Marburger Bund Hessen stand ganz im Zeichen der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Den Auftakt zum Thema machte Dr. Susanne Johna, Landesverbandsvorsitzende, mit dem Eröffnungsvortrag „Telematik Infrastruktur und elektronische Patientenakte – droht der gläserne Patient?“, gefolgt von einem Impulsreferat von Prof. Dr. Jürgen Graf, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikum Frankfurt, mit einer perspektivischen Einordnung des Themas Digitalisierung aus Sicht der Universitätsmedizin Frankfurt.

    Im Anschluss an die Vorträge gab es eine angeregte Podiumsdiskussion der beiden Referenten mit prominenten hessischen Gesundheitspolitikern. Neben Dr. Daniela Sommer (SPD), Dr. Ralf-Norbert Bartelt (CDU) und Christiane Böhm (Linke) waren auch der Digitalisierungsexperte der Grünen, Torsten Leveringhaus und Dr. Angela Wirtz, stellv. Abteilungsleiterin der Abteilung Gesundheit des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration Mitdiskutanten in der Runde. Für die Moderation zeichnete Dr. Lars Bodammer, stellv. Landesvorsitzende des Marburger Bundes Hessen verantwortlich.

    Im zweiten Teil der Hauptversammlung diskutierten die Delegierten das Thema Digitalisierung lebhaft weiter. Dabei standen vor allem die digitalen Gesundheits-Apps im Fokus, bei denen sichergestellt werden muss, dass sie den Patienten – gemäß dem medizinischen Leitsatz primum nil nocere – nicht mehr Schaden zufügen als  Nutzen bringen. Dementsprechend ist eine zentrale Forderung der Hauptversammlung, dass für Gesundheits-Apps und -software zunächst ein Nutzennachweis für die Patienten vorliegen muss.

    Weitere wichtige Punkte auf der Agenda waren auch das „Nein zur Landarztquote“, die Forderung nach weniger Kommerzialisierung und mehr Patientenorientierung sowie die Nutzung von Gesundheitsdaten und damit einhergehend deren Schutzes und Sicherheit. In diesem Zusammenhang wurde auch noch einmal eindrücklich betont, dass im Bereich der Datenverwaltung die Datenhoheit stets dem Patienten zu obliegen hat.