• Tarifabschluss für Ärztinnen und Ärzte

    Pressemitteilung
    An den hessischen Universitätskliniken
    28.Oktober 2022
    Sonderzahlung in Höhe von 4.500 Euro netto und zusätzlich 3,9 Prozent mehr Gehalt – Gespräche über Gesundheitsschutz und Entlastung

    In der dritten Runde ihrer diesjährigen Verhandlungen haben der Marburger Bund, das Land Hessen sowie die Goethe-Universität Frankfurt einen Tarifabschluss für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken erzielt. Nach intensiven Verhandlungen erhalten die Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte im Dezember 2022 eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 4.500 Euro netto (wichtige Informationen für Ausgeschiedene - siehe unten) und eine lineare Gehaltserhöhung von 3,9  Prozent ab dem 1. Januar  2023.

    Die Ärztinnen und Ärzte erhalten zudem erhöhte Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit sowie ab April 2023 erstmals einen finanziellen Ausgleich, wenn sie Dienste kurzfristig ausgefallener Kolleginnen und Kollegen („Holen aus dem Frei“) übernehmen müssen. Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Danach können neue Verhandlungen beginnen, bei denen auch über Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtdiensten gesprochen werden kann. Der Marburger Bund setzte ein Sonderkündigungsrecht entsprechender Regelungen im Tarifvertrag durch. Darüber hinaus wird der Anspruch auf das Landesticket bis zum 31. Dezember 2024 fortgeschrieben.

    „Wichtig war uns neben den finanziellen Verbesserungen für die Kolleginnen und Kollegen, die zeitnahe  Aufnahme von Gesprächen zu Themen wie  Entlastung und Gesundheitsschutz der Ärzteschaft sowie der Umsetzung der elektronischen Arbeitszeiterfassung zu vereinbaren“, sagte Dr. Christian Schwark, Vorsitzender des Marburger Bundes Hessen. Diese Gespräche sollen im ersten Halbjahr 2023 unter Beteiligung des Innenministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst beginnen.

    Für das Tarifergebnis gilt eine Erklärungsfrist gilt bis zum 11. November 2022: Bis dahin haben die Gremien der Tarifvertragsparteien Zeit, sich über den am Verhandlungstisch erzielten Kompromiss eine Meinung zu bilden.

    Info nur für bis zum 26. Oktober 2022 ausgeschiedene Ärztinnen und Ärzte (Zahnärztinnen und Zahnärzte)

    - Geltendmachung der Corona-Sonderzahlung -

    Liebe Ärztinnen und Ärzte,
    liebe Zahnärztinnen und Zahnärzte,

    am 27. Oktober 2022 hat sich der Marburger Bund Hessen mit den hessischen Universitätskliniken auf eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung für das Jahr 2022 geeinigt.

    Für zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 26. Oktober 2022 ausgeschiedene Ärztinnen und Ärzte (Zahnärztinnen und Zahnärzte) gilt nachfolgende Sonderregelung.

    Wer im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 26. Oktober 2022 unter den Geltungsbereich fiel und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 26. Oktober 2022 Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistung (Details siehe Mitgliederinfo) besaß, erhält die Sonderzahlung in Höhe von

    3.000 Euro bei Ausscheiden in der Zeit vom 1. Oktober bis 26. Oktober 2022,
    2.250 Euro bei Ausscheiden im September 2022,
    1.500 Euro bei Ausscheiden im August 2022,
    750 Euro bei Ausscheiden im Juli 2022,
    kein Anspruch bei Ausscheiden vor dem Juli 2022.

    Auch hier gilt, dass der Anspruch für Teilzeitbeschäftigte anteilig besteht.

    Ein Ausscheiden bzw. eine Beendigung im Sinne des Tarifvertrags liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

    -

    ein Beschäftigungsende durch Eigenkündigung oder arbeitgeberseitige Kündigung,

    -

    ein Ausscheiden aufgrund des Auslaufens der Befristung in diesem Zeitraum,

    -

    ein Ausscheiden wegen einvernehmlichen Abschluss eines Aufhebungsvertrages.

    Für den Anspruch müssen Sie bis zum 1. Dezember 2022 zwingend einen Antrag auf Auszahlung stellen. Der Antrag kann per Mail oder schriftlich erfolgen und muss die nachfolgenden Angaben (nachfolgend in kursiv) vollständig enthalten:

    Als Adressat Arbeitgeber einfügen, z.B.:
    An das Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
    z. Hd. Personalmanagement
    Rudolf-Buchheim-Straße 8
    35392 Gießen

    Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
    z. Hd. Personalmanagement
    Baldingerstraße
    35043 Marburg

    An das Universitätsklinikum Frankfurt
    z. Hd. Dezernat Personal
    Theodor-Stern-Kai 7
    60596 Frankfurt am Main

    Bei Geltendmachung per Email:
    E-Mail Adresse der zuständigen Personalabteilung / des Personalsachbearbeiters verwenden!

    Text:
    Geltendmachung

    hiermit mache ich die Auszahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag über eine Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung Ärzte 2022) vom 27. Oktober 2022 geltend.

    Hierzu teile ich folgende Daten mit

    Nachname:
    Vorname:
    Geburtsdatum:
    Aktuelle Adresse:
    Straße Hausnummer
    Postleitzahl Stadt

    Die auf der Abrechnung bzw. auf der Lohnsteuerjahresmitteilung zu findende: Steuer-ID Nummer:

    Aktuelle Bankverbindung, auf die überwiesen werden soll:
    IBAN:
    BIC:
    Name Kreditinstitut:

    Ggfs. vollständiger Name des Kontoinhabers, falls abweichend vom Mitarbeiter, z.B. bei gemeinschaftlichem Ehegattenkonto: Kontoinhaber/in:

    Optional: Ich bin am … aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Unterschrift /Namensnennung

    Bitte achten Sie darauf, dass die Geltendmachung nachweisbar beim Arbeitgeber bis zum 1. Dezember 2022 eingeht und lassen Sie sich eine Eingangsbestätigung geben bzw. zusenden, oder nutzen Sie bei Geltendmachung per Mail die Option Lesebestätigung.

    Für die Beratung im Einzelfall stehen wir unseren Mitgliedern gerne zur Verfügung

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Marburger Bund Hessen e.V.