• Zu viele Kliniken?

    Pressemitteilung
    Chefärzte diskutieren Bertelsmann-Studie
    06.März 2020
    Bereits kurz nach ihrer Veröffentlichung im letzten Jahr, hat die Bertelsmann-„Studie“ zur Zukunftsfähigkeit der Krankenhausversorgung für Kontroversen gesorgt. Denn laut Studie sind zahlreiche Krankenhäuser zu klein und verfügen nicht über die notwendige Ausstattung und Erfahrung, um die Patienten qualitativ hochwertig zu behandeln. Es ist sogar die Rede von einer Reduzierung von mehr als 60 Prozent aller deut-schen Kliniken zur Verbesserung der medizinischen Versorgung.

    Eine Schlussfolgerung, die gerne und oft zitiert wird, aber in der Analyse so nicht wiederzufinden ist. In einem Symposium für leitende Ärztinnen und Ärzte des Marburger Bundes Hessen wurde diesen Ergebnissen und der Frage nach der notwendigen Anzahl an Krankenhausstandorten nun nachgegangen.  

    Unter dem Titel „Bertelsmann & Co: Krankenhaussterben auf Rezept oder Halbierung der Klinikstandorte als politisches Ziel?“ diskutierte Dr. Susanne Johna, Bundesvorsitzende des Marburger Bundes und Landesverbandsvorsitzende in Hessen, mit zahlreichen interessierten Gästen in der hessischen Landesärztekammer. Mit ihrem Vortrag „Wie viele Krankenhäuser brauchen wir in Deutschland?“ leitete Johna die Diskussionsrunde ein. Sie forderte statt einer pauschalen Zentralisierung von Krankenhäusern mit negativen Effekten, wie beispielswiese steigende Komplexitätskosten, sich lieber den aus ihrer Sicht wichtigen Fragen zu stellen: Wie ist die demographische Entwicklung der Bevölkerung? Wie wird die Bevölkerungswanderung erwartet? Was sind zu erwartende Fallzahlen, auch nach Fachgebieten? Wie entwickelt sich das Versorgungsangebot im ambulanten Bereich? Wie stellen wir uns die Zukunft der stationären Versorgung vor?

    Beim Thema der Krankenhausfinanzierung, machte Johna deutlich, was beim DRG-System falsch läuft und welche Risikofaktoren es birgt, darunter etwa die Fehlversorgung, die Kommerzialisierung der Patientenversorgung, die zunehmende Bürokratisierung und dadurch die Verschwendung ärztlicher Arbeitszeit. Stattdessen wäre ein anderes Finanzierungsmodell denkbar und sinnvoll: Die Länder müssen ihrer Finanzierung durch eine fallbezogene Pauschal-  sowie Einzelförderung tatsächlich nachkommen. Die Fallpauschalen werden um die Personalkosten der direkten Patientenversorgung reduziert, diese werden in der Höhe einer aufgaben- und patientenorientierten Personalplanung auf Nachweis durch die Krankenkassen finanziert. Ebenso werden die nach Versorgungsstufe unterschiedlichen Vorhaltekosten gegenfinanziert. Die Sachkosten verbleiben dann in einer pauschalierten Finanzierung.

    In der anschließenden, mehrstündigen Diskussionsrunde wurden alle Themen aufgriffen und vor dem Hintergrund der neuen Krankenhaussituation in Hessen kritisch besprochen.