• Zentrale Kundgebung am 10. April

    Ärzte-Warnstreik kommunale Kliniken
    26.März 2019
    Hannover/Berlin (swa/MB PM).
    Der Marburger Bund ruft die Ärztinnen und Ärzte im Tarifbereich kommunale Krankenhäuser (TV-Ärzte/VKA) und die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen für den 10. April 2019 zum ganztägigen Warnstreik auf. Auf dem Römerberg in Frankfurt am Main findet eine zentrale Kundgebung statt. Der Marburger Bund Niedersachsen organisiert für seine Mitglieder aus Braunschweig und aus der Region Hannover eine gemeinsame Anreise mit der Bahn.

    Bitte melden Sie sich baldmöglichst in der Geschäftsstelle des Landesverbandes. Mitglieder aus anderen Teilen Niedersachsens bitten wir, ihre Anreise selbst zu organisieren. Die Fahrtkosten mit der Deutschen Bahn werden erstattet. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit (Gruppen-)Rabatte.

    Weitere dezentrale Warnstreik-Aktionen sind in Planung. Parallel dazu wird die Urabstimmung über einen unbefristeten Vollstreik vorbereitet. Zur Vorbereitung des Arbeitskampfs hat die Große Tarifkommission des Marburger Bundes ein Bundesstreikkomitee und der Landesverband Niedersachsen ein Landesstreikkomitee eingesetzt. 

    „Der Unmut über die Haltung der kommunalen Arbeitgeber ist groß. Die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern haben sich ihren eigenständigen Tarifvertrag vor 13 Jahren hart erkämpft und werden diese Errungenschaft nicht wieder preisgeben. Die Vorschläge der VKA wirken wie falsches Spiel“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

    In drei Verhandlungsrunden seit Januar dieses Jahres hatte der Marburger Bund versucht, mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu einer Einigung zu kommen. Dabei spielte die dauerhafte Absicherung des Ärztetarifvertrages eine zentrale Rolle. Mit anderen großen Krankenhausarbeitgebern hat der MB bereits entsprechende Vereinbarungen geschlossen. Auch mit der Gewerkschaft ver.di gibt es seit 2017 eine Grundsatzvereinbarung über ein gemeinsames Vorgehen. Trotzdem weigert sich die VKA, eine rechtsverbindliche tarifvertragliche Vereinbarung zu unterschreiben, durch die eine Verdrängung des Ärztetarifvertrages ausgeschlossen ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Option ausdrücklich als Bedingung für die Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes postuliert.

    Auch die übrigen Forderungen der Ärztinnen und Ärzte stoßen bei den kommunalen Arbeitgebern weitgehend auf taube Ohren. Weder in der Gehaltsfrage noch bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereitschaftsdienst wollte die VKA den Ärzten entgegenkommen. „Unsere Mitglieder betrachten das Angebot der VKA als offenen Affront und Ausdruck geringer Wertschätzung ärztlicher Arbeit“, so Henke. Am Beispiel der vom Marburger Bund geforderten manipulationsfreien automatisierten Arbeitszeiterfassung als Voraussetzung für Bereitschaftsdienst werde deutlich, wie die VKA den Ärztinnen und Ärzten in den kommunalen Kliniken begegne. „Die Arbeitgeber lehnen eine Pflicht zur elektronischen Erfassung ab und weigern sich, pauschalen und nachträglichen Kappungen der geleisteten Arbeitszeit wirksam entgegenzutreten. Stattdessen beharren sie auf Ausnahmeregelungen, die den Grundsatz, dass Anwesenheitszeit als Arbeitszeit anzusehen ist, in sein Gegenteil verkehren würden“, kritisierte der MB-Vorsitzende.

    Weitere Informationen: www.vka-tarifrunde.de