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Ordentliche Mitglieder, die nicht unter Ziffer 2 fallen, zahlen einen Jahresbeitrag von 180,00 Euro. Aus Verwaltungsgründen vermindert sich der Beitrag um 10,00 Euro auf 170,00 Euro bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
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Ärztinnen/Ärzte ohne Berufstätigkeit (z. B. beschäftigungslose Ärztinnen/Ärzte und Ärztinnen/Ärzte in Elternzeit), wehrpflichtige und ersatzdienstleistende Ärzte sowie Ärztinnen/Ärzte als außerordentliche Mitglieder (z. B. niedergelassene Ärzte, Rentner) zahlen einen Jahresbeitrag von 40,00 Euro.
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Studierende sind bis zur Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis beitragsfrei.
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Ärztinnen/Ärzte, die im Laufe des Kalenderjahres ihren Beitritt erklären, oder Mitglieder, die die Approbation oder eine entsprechende Berufserlaubnis erhalten, zahlen für jedes angefangene Quartal ein Viertel des festgesetzten Jahresbeitrages.
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In besonderen Fällen können vom Vorstand auf Antrag Ausnahmeregelungen getroffen werden.
- Beitragsordnung 2020(54.1 KB, PDF)