Alle uns bekannten Wahltermine tragen wir hier für Sie zusammen. Wenn Sie kandidieren möchten oder wenn noch etwas fehlt informieren Sie uns bitte. Gern unterstützen wir Sie auch mit Material bei Ihrer Kandidatur.
Der Betriebsrat wird alle vier Jahre von Ihnen gewählt und ...
... vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber.
... achtet darauf, dass Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und weitere Vorschriften eingehalten werden.
... gestaltet aktiv Arbeitsbedingungen mit.
... handelt Betriebsvereinbarungen aus.
Der Betriebsrat muss beteiligt werden und unterstützt Sie bei ...
... Eingruppierungen.
... Abmahnung, Kündigung, Weiterbildung.
... Dienst- und Urlaubsplan.
... Arbeitszeitregelungen und Überstunden.
… Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
… Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
… Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Der Betriebsrat vertritt die Belange besonders schutzbedürftiger Personen (z. B. Menschen mit Schwerbehinderung), Älterer und ausländischer Kolleg*innen gegenüber dem Arbeitgeber.
Als Mitglied im Betriebsrat ...
… dürfen Ihnen durch ihre Tätigkeit keine Schwierigkeiten und Nachteile entstehen.
... haben Sie Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Sie erhalten für ihre Tätigkeit weiterhin Ihr normales Entgelt.
... genießen Sie besonderen Schutz, z. B. Kündigungsschutz.
... haben Sie Anspruch auf Schulungen, um sich das erforderliche Wissen anzueignen.
Bitte vormerken: Betriebs- und Personalrätekonferenz
Alle neuen und alten Mitglieder in Betriebs- und Personalräten bittet der Landesverband schon jetzt, sich den 28. November 2022 für die Betriebs- und Personalrätekonferenz zu reservieren. Weitere Schulungen und Seminare für Betriebsräte werden zentral über den Marburger Bund Bundesverband angeboten.