• „Dies ist keine Zeit für Ausreden – PJler dürfen keine Nachteile zu befürchten haben“

    Pressemitteilung
    28.März 2020
    Hannover
    Marburger Bund Niedersachsen verlangt eine sofortige Ausnahmeregel für Fehlzeiten von PJ-Studierenden im Falle einer Quarantäne wegen COVID-19.
    Pressemitteilung
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    Die Beibehaltung der Fehlzeitenreglung für Medizinstudierende im Praktischen Jahr ist in Anbetracht der Corona-Epidemie in Deutschland nicht angemessen und erfordert eine sofortige Abhilfe. Die derzeitige Fehlzeitenregelung in den Prüfungsordnungen der Universitäten sieht entsprechend den Vorgaben der Approbationsordnung für Ärzte bis zu 30 Fehltage im gesamten Praktischen Jahr vor. Hiervon können höchstens 20 Fehltage pro Tertial in Anspruch genommen werden. Dabei ist es irrelevant, ob diese Fehlzeiten krankheitsbedingt, quarantänebedingt oder aus anderen Gründen entstanden sind. Kommt es zur Überschreitung der zulässigen Fehltage, muss das PJ teilweise oder sogar vollständig wiederholt werden. Es droht die Nichtzulassung zum dritten Staatsexamen.

    Mit Blick auf die ungebremste Ausbreitung der Corona-Epidemie in Deutschland wird bei einer Verschärfung der Lage auch der Studierendenschaft der medizinischen Fakultäten eine tragende Rolle bei der Aufrechterhaltung der Patientenversorgung zukommen. Bereits jetzt stehen die PJ-Studierenden in den medizinischen Einrichtungen im Mittelpunkt beim Kampf gegen die Corona-Epidemie. Dadurch sind sie tagtäglich einer erhöhten SARS-CoV-2-Infektionsgefahr ausgesetzt und im Einzelfall mit notwendigen Quarantänezeiten konfrontiert.

    Die Beibehaltung der 30-Tage-Fehlzeitenregelung befindet der Marburger Bund Niedersachsen daher für inakzeptabel. Die Regelung untergräbt nicht nur die Einsatzmoral der PJ-Studierenden in der Patientenversorgung, sondern führt dazu, einem Fehlverhalten von Studentinnen und Studenten Vorschub zu leisten, Meldepflichten und bestehenden Quarantänevorgaben bei eigener Betroffenheit nicht nachzukommen, aus Angst, nicht zum dritten Staatsexamen zugelassen zu werden.

    Der Verband  stellt sich aus diesem Grunde hinter die drängende Forderung der Studierendenschaft nach einer Ausnahmeregelung, wonach PJ-Studierende keine Nachteile durch eine Quarantäne erhalten und die Fehlzeit nicht auf die im PJ zulässige Fehlzeit von max. 30 Tagen angerechnet werden sollen. Eigentlich eine  banale Forderung, deren unverzügliche Umsetzung eine Selbstverständlichkeit sein müsste. Aber bisher blieben alle Appelle an Politik und Ämter ungehört. Das zuständige Landesprüfungsamt hüllt sich in Schweigen.

    „Die Corona-Pandemie ist in Deutschland angekommen. Dies ist nicht die Zeit, sich hinter Zuständigkeiten und Paragraphen zu verstecken. Es geht um die Einsatzbereitschaft des medizinischen Personals. Wir können es uns in dieser Situation schlichtweg nicht erlauben, dass das Engagement der PJ-Studierenden unterminiert oder sogar die Infektionsgefahr für Patientinnen und Patienten und für das gesamte medizinische Personal erhöht wird, nur weil PJ-Studierende durch die fehlende Einführung einer Ausnahmeregelung negative Konsequenzen für ihre Zulassung zum dritten Staatsexamen befürchten müssen," weist Hans Martin Wollenberg, 1. Vorsitzender des MB-Landesverbandes Niedersachsen, mit Nachdruck auf den politischen Handlungsbedarf in dieser Frage hin.

    „Wir verlangen nichts weiter, als dass sich die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung ihrer Verantwortung bewusst werden und an dieser Stelle ihren Beitrag leisten, um denjenigen den Rücken frei zu halten, die in vorderster Reihe im Kampf um das Wohl und Leben unserer Mitmenschen stehen. Dies ist keine Zeit für Ausreden,“ appelliert Wollenberg an die Politik und das Landesprüfungsamt, eine rasche Lösung zugunsten der PJ-Studierenden zu finden und die wachsende Verunsicherung in der Studentenschaft endlich zu beenden: Schaffen Sie Rechtssicherheit, Vertrauen und nicht zuletzt Zuversicht in Zeiten der Krise und Bewährung.“

    Ein Foto von Hans Martin Wollenberg in druckfähiger Auflösung finden Sie anbei. Dieses ist zum Abdruck im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung freigegeben.