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    22. Apr. 2022
    (adi) - Der Marburger Bund Niedersachsen fördert im Rahmen des Deutschlandstipendiums bereits seit 2019 ärztlichen Nachwuchs in Niedersachsen. In diesem Förderjahr unterstützt der Landesverband erstmals besonders engagierte Medizinstudierende an allen drei niedersächsischen Hochschulen. Wir freuen uns, Zoë Helene Kindermann, unsere erste Deutschlandstipendiatin an der Universitätsmedizin Göttingen (UMG), vorzustellen und haben mit ihr gesprochen.
    22. Apr. 2022
    Mainz. Nach wie vor ist die aktuelle Situation in den Krankenhäusern äußerst angespannt. Ein Ende der Corona-Pandemie ist nicht in Sicht und für viele Kliniken bilden bereits seit Wochen nicht allein die Corona-Fälle selbst, sondern die Personalausfälle das Hauptproblem. Die zur Erhaltung der Liquidität enorm wichtigen Ausgleichszahlungen für die Kliniken sind am Ostermontag ausgelaufen – obwohl die Pandemie in den Krankenhäusern alles andere als vorüber ist. Auch die Versorgungsaufschläge für die Behandlung von Covid-19-Patienten sollen nur noch bis zum 30. Juni 2022 erfolgen und – wie in der entsprechenden Rechtsverordnung formuliert – die „letztmalige finanzielle Unterstützung“ der Krankenhäuser in der Pandemie darstellen. „Eine Rückkehr zu Normalität und damit zu einer Versorgung aller Patienten mit notwendigen stationären Leistungen ist jedoch den Kliniken in Rheinland-Pfalz nach wie vor faktisch unmöglich“, betont Andreas Wermter, Geschäftsführer der KGRP.
    22. Apr. 2022
    Der Marburger Bund und die Bodden-Kliniken Ribnitz-Damgarten GmbH haben sich im April erneut auf einen für beide Seiten akzeptablen Tarifabschluss geeinigt, nachdem der Marburger Bund die Entgelttabelle fristgerecht zum 31. März 2022 gekündigt hatte.
    21. Apr. 2022
    Düsseldorf. Der Wegfall der in der Pandemie so wichtigen Liquiditätshilfen bringt viele Krankenhäuser absehbar in gefährliche Turbulenzen. Nachdem die Bundesregierung nach Ostermontag die Ausgleichszahlungen als Teil des Rettungsschirms ersatzlos gestrichen hat, droht nun in vielen Kliniken ein ruinöser Sparkurs. Der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), Ingo Morell, fordert eine schnelle Korrektur. Andernfalls müssten viele Häuser schmerzhafte Sparmaßnahmen umsetzen, um finanziell zu überleben: „Über mehr als zwei Jahre geben die Beschäftigten in den Krankenhäusern alles bis an den Rand ihrer Kräfte, damit dieses Land gut durch die Corona-Pandemie kommt. Das geht nur, weil der Bund die Liquidität der von enormen Erlösrückgängen betroffenen Krankenhäuser bisher abgesichert hat.“ Durch Corona sind die Belegungszahlen und damit die Erlöse für die Kliniken massiv gesunken. Die entscheidende Rolle als Rückgrat der Gesundheitsversorgung können sie deshalb nur durch die Hilfe des Rettungsschirms ausfüllen.“
    20. Apr. 2022
    Der MB Hamburg bietet seinen Mitgliedern kostenfreie Rechtsberatung an. Geschäftsführerin Katharina von der Heyde berichtet im Interview, welche Arbeitsrechtsverletzungen häufig vorkommen und wie der Marburger Bund Ärztinnen und Ärzten zu ihrem Recht verhelfen kann.
    20. Apr. 2022
    Der Berliner Senat hat einen Haushaltsentwurf vorgelegt, mit welchem die Krankenhäuser noch einmal weniger Fördermittel als im ebenso unzureichend investierten Vorjahrszeitraum erhalten sollen. Die Lücke zum nachgewiesenen Förderbedarf beträgt damit rund 200 Millionen Euro. Das ist inakzeptabel!
    19. Apr. 2022
    Die ambulante medizinische Versorgung ist im Wandel: Über 2.000 Ärztinnen und Ärzte sind in Hamburg angestellt tätig. Doch diese große und weiterwachsende Gruppe wird in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung kaum repräsentiert. 11 Ärztinnen und Ärzte treten deshalb gemeinsam als „Kooperative Liste Marburger Bund“ (Listenplatz 8) bei der diesjährigen Wahl zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Versammlung Hamburg an, um das zu ändern.
    19. Apr. 2022
    Köln (rhl). Die Betriebsratswahlen 2022 sind in vielen Krankenhäusern bereits abgeschlossen mit guten bis sehr guten Ergebnissen der Kandidaten des Marburger Bundes. Deutlich mehr Ärztinnen und Ärzte sind in dieses wichtige Betriebsgremium gewählt worden. Nun stehen aber in den konstituierenden Sitzungen der Betriebsräte erste Entscheidungen an, vor allem die Frage der Freistellung von der beruflichen Tätigkeit. Wie viele Betriebsratsmitglieder freizustellen sind, ergibt sich aus der in § 38 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wiedergebenden Tabelle, dies ist abhängig von der Zahl der im Betrieb tätigen Mitarbeiter. Das diesbezügliche Abstimmungsverfahren bedarf der Erläuterung: In einem ersten Schritt hat eine Erörterung des (gesamten) Betriebsrates mit dem Arbeitgeber zu erfolgen § 38 Abs. 2 BerVG. Ein Verstoß gegen diese Formvorschrift führt dazu, dass der Arbeitgeber an die nachfolgende Entscheidung über die Freistellung nicht gebunden ist.