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    17. Feb. 2022
    „Wir sind für EUCH da! Wir meinen, ärztlicher Sachverstand gehört in unseren Betriebsrat. Deshalb treten auf unserer gemeinsamen Liste 2 auch zahlreiche Ärztinnen und Ärzte an“, erklärt der Spitzenkandidat der Liste 2, Detmolder Oberarzt Jürgen Goetz. Am Klinikum Lippe dürfen an den drei Standorten Bad Salzuflen, Lemgo und Detmold fast 3.000 Beschäftigte wählen. Die Briefwahl läuft bereits. Die Wahlunterlagen können ab sofort angefordert werden. Wählen Sie Liste 2 - Gemeinsam mehr bewegen! Die Wahlurnen werden ab dem 3. März aufgestellt.
    17. Feb. 2022
    Am 14. Februar, pünktlich um 9.30 Uhr, reichte Dr. Olaf Degen, Listenführer der „Kooperative Liste Marburger Bund“, den Wahlvorschlag in der Geschäftsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg ein. Insgesamt 11 Kandidatinnen und Kandidaten stehen auf der neu formierten Liste und machen damit klar: Auch angestellte Ärztinnen und Ärzte wollen in der KV-Vertreterversammlung und in den Ausschüssen mitreden und mitgestalten.
    17. Feb. 2022
    Nach drei Jahren als Assistenzarzt und Dienstplaner in einem Maximalversorger, widerholt sich jedes Jahr zum Jahresende dieselbe Problematik: KollegInnen kündigen, die Stellen werden erst einmal gestrichen bzw. nicht nachbesetzt. Für den Dienstplaner heißt es dann wieder den Plan für Weihnachten und Silvester irgendwie zusammen zu basteln, weil Resturlaube der ausscheidenden Kollegen gewährt und den verbleibenden KollegInnen gut zugeredet wird, dass nächstes Jahr alles besser werde und Überstunden und Mehrarbeit dann abgebaut werden können. Im Laufe des neuen Jahres erhält man meist die Zusage die Stellen zumindest für das nächste Quartal neu zu besetzen. Stellennachbesetzungen dauern aber, dementsprechend haben wir meistens nur drei Monate des Jahres einen sinnvollen Stellenschlüssel. Bis das Quartal wechselt, der nächste kündigt und sich das Rad wieder neu dreht.
    16. Feb. 2022
    Die nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus haben, und Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine zweite Auffrischungsimpfung. Die Kreise und kreisfreien Städte weiten ihre stationären und mobilen Impfangebote entsprechend aus. Nordrhein-Westfalen setzt damit die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) unmittelbar um. „Nach den bisherigen Erkenntnissen lässt bei bestimmten Personengruppen die Schutzwirkung der Impfung schneller nach. Das sind zugleich auch diejenigen Personen, bei denen das Risiko eines schweren Verlaufs bei einer Infektion höher ist. Daher bieten wir diesen Menschen an, ihren Impfschutz mit einer zweiten Auffrischungsimpfung zu erneuern, damit sie auch weiterhin bestmöglich geschützt sind", erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
    16. Feb. 2022
    Die Situation, die unsere Mitglieder in der täglichen Beratung, auf Betriebsversammlungen und Ärztekongressen äußern, ist alarmierend. Die Arbeitsplatzsituation im Krankenhaus spitzt sich immer weiter zu. Personalengpässe, wirtschaftlichkeitsorientierte Geschäftsführungen, die wenig Handlungsspielräume haben, immer mehr nichtärztliche oder bürokratische Aufgaben und keine Zeit für eine ethische Patientenversorgung sind immer wieder Thema und es ist keine Lösung in Sicht. Zudem gibt es zu wenige Fachkräfte, der Bedarf aber steigt und die Verweildauer im Beruf sinkt. Das kann auf die Dauer nicht gut gehen.
    15. Feb. 2022
    Die Medizinischen Dienste haben die Bearbeitung der im Jahr 2021 von Krankenhäusern gestellten Anträge zur Prüfung der Einhaltung von Strukturmerkmalen bei bestimmten Krankenhausleistungen (OPS-Strukturprüfungen) weitgehend abgeschlossen. Nach vorläufigen Ergebnissen waren bei etwa 92 Prozent der geprüften Fälle die Voraussetzungen für die Abrechnung der Leistungen mit den Krankenkassen erfüllt.
    15. Feb. 2022
    Personen, die als Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Tätigkeitsverbot oder einer Absonderung unterworfen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung für den dadurch entstandenen Verdienstausfall erhalten. Eine Entschädigung erhält jedoch nicht, wer durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung, eine Absonderung oder ein Tätigkeitsverbot hätte vermeiden können, unterstreicht der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch.
    15. Feb. 2022