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    27. Feb. 2021
    Potenzielle Nachwuchsmediziner können sich vom 1. bis zum 31. März 2021 wieder für einen Medizinstudienplatz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Rahmen der Landarztquote und der Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bewerben. „Wir wollen gezielt Menschen ansprechen, die sich mit der Hausarzttätigkeit beziehungsweise dem Öffentlichen Gesundheitsdienst identifizieren“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Die positive Resonanz der ersten beiden Bewerbungsrunden zeigt uns nicht nur, dass viele junge Menschen schon früh bereit sind, sich auf eine Berufsrichtung festzulegen und Verpflichtungen einzugehen, sondern auch, dass unser Programm sehr attraktiv ist. Davon profitieren am Ende nicht nur die jungen Menschen, sondern auch der ländliche Raum und dessen medizinische Versorgung.“
    26. Feb. 2021
    Düsseldorf. Alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 sind wirksam und sollten deshalb von den Impfberechtigten genutzt werden. Das gilt auch für den Impfstoff von AstraZeneca, dem in verschiedenen Medienberichten eine geringere Wirksamkeit und mehr Nebenwirkungen zugeschrieben werden. Darauf weist die Ärztekammer Nordrhein heute in Düsseldorf hin. „Jeder Impfstoff ist vor seiner Zulassung auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft worden. Das gilt für die Vakzinen von Biontech und Moderna ebenso wie für den Impfstoff von AstraZeneca“, betonte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. „Und alle schützen in der Mehrzahl der Fälle die Geimpften nachweislich davor, schwere Krankheitsverläufe zu erleiden oder an COVID-19 zu versterben.“
    26. Feb. 2021
    Düsseldorf. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW hat den Umgang mit Einzelfallentscheidungen im Rahmen der Coronaschutzimpfung geregelt. Der Antrag ist bei dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zu stellen, in dem beziehungsweise der die antragstellende Person ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Grundvoraussetzung ist das Vorliegen eines qualifizierten ärztlichen Zeugnisses. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Es gibt Menschen mit Vorerkrankungen, die sich in der Liste der Corona-Impfverordnung nicht wiederfinden. Mit der vorliegenden Regelung haben wir ein im Grundsatz pragmatisches Verfahren geschaffen, das den Betroffenen bestmöglich weiterhelfen soll.“
    26. Feb. 2021
    Es zählt jeder Tag: Je mehr gefährdete Menschen geimpft sind, umso weniger stark sind die Krankenhäuser belastet. Sobald die große Masse an Impfstoff kommt, müssen wir beim Impfen endlich den Turbo einschalten. Dafür brauchen wir die Kolleginnen und Kollegen in den Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren. Nur mit ihrer Hilfe wird es gelingen, mehrere Millionen Menschen in wenigen Wochen durchzuimpfen“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.
    26. Feb. 2021
    Pressemitteilung
    Bund und Länder müssen bei ihrem Treffen in der nächsten Woche eine Antwort darauf geben, wie die zugesagten Millionen an Impfstoffdosen zügig verimpft werden, fordert der Marburger Bund. „Wir sind in einer entscheidenden Phase der Pandemie. Wenn es gelingt, die ausgelieferten Mengen an Impfstoff unverzüglich an den Mann und an die Frau zu bringen, bekommen wir auch die dritte Welle besser in den Griff.
    25. Feb. 2021
    Pressemitteilung
    In einer psychiatrischen Station der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) ist es zu einem größeren Corona-Ausbruch gekommen, ebenso im KRH Klinikum Lehrte. Diese und vorausgegangene Fälle bestärken die Vorsitzenden des Marburger Bund Niedersachsens, Hans Martin Wollenberg und Andreas Hammerschmidt, in ihrem Appell:
    25. Feb. 2021
    25. Feb. 2021
    91 Prozent der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein sind bereit, sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Das geht aus einer aktuellen und repräsentativen Online-Umfrage des Marburger Bundes Schleswig-Holstein hervor.
    25. Feb. 2021
    Pressemitteilung
    Alle Patienten, die eine Krankenhaus-Notaufnahme oder Rettungsstelle aufsuchen, müssen darauf vertrauen können, dass ihnen – ihren Beschwerden entsprechend – schnell geholfen wird. Dieses Vertrauen wird aber erschüttert, wenn Patienten zukünftig ohne ärztliche Abklärung allein aufgrund eines Software-Algorithmus abgewiesen werden können, befürchten notfallmedizinische Fachgesellschaften sowie der Marburger Bund. Grund für ihre Sorge ist eine Regelung im Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), mit der ein zusätzliches Ersteinschätzungssystem für Notfallpatienten eingeführt werden soll. Der Entwurf wird am Freitag (26. Februar) in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten.