• Fachärztlicher Nachwuchs braucht verlässliche Rahmenbedingungen

    Pressemitteilung
    Marburger Bund: Krankenhausreform muss ärztliche Weiterbildung stärken
    15.Februar 2024
    Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt wird zukünftig überwiegend im Verbund zwischen ambulanten Einrichtungen und Krankenhäusern erfolgen. Davon ist der Marburger Bund überzeugt, der sich in einem aktuellen Positionspapier für bessere Rahmenbedingungen der ärztlichen Weiterbildung stark macht.

    Die strukturellen Veränderungen im Gesundheitswesen – mehr ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte und eine stärkere Ambulantisierung sowie Spezialisierung in der Patientenversorgung – erforderten neue Wege in der Zusammenarbeit zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor, betont der Verband der angestellten Ärztinnen und Ärzte. Schon jetzt sei in allen Fachgebieten ein ambulanter Weiterbildungsanteil leistbar. Krankenhäuser, Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) müssten daher ihre Weiterbildungskonzepte besser aufeinander abstimmen und vermehrt intersektorale Verbundweiterbildungen möglich machen. Damit würden sie auch einen wichtigen Beitrag zur ärztlichen Nachwuchssicherung in Zeiten eines sich deutlich abzeichnenden Ärztemangels leisten.

    Zusätzliche Kosten der ärztlichen Weiterbildung, wie sie beispielsweise durch Simulationstrainings und Skills-Labs entstehen, müssen durch eine separate, extrabudgetäre Finanzierung aus Steuermitteln ausgeglichen werden, fordert der Marburger Bund. Zum einen solle dies in Form einer Grundpauschale für Weiterbildungsstätten im Sinne einer Vorhalteleistung erfolgen. Zum anderen müssten Prozeduren oder Eingriffe, die von Weiterzubildenden durchgeführt werden, mit einem Zuschlag in den Vergütungssystemen für Krankenhäuser und für ambulante Einrichtungen versehen werden.

    Der Marburger Bund setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die angestellten Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Weiterbildung nicht schlechter gestellt sind als vergleichbare Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus. „Anders als in Krankenhäusern, in denen es seit Jahren arztspezifische Tarifverträge gibt, müssen im ambulanten Bereich die Arbeitsbedingungen mangels Tarifbindung einzelvertraglich geregelt werden. Das ist für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte wie auch für die Arbeitgeber gleichermaßen von Nachteil. Ohne tarifvertragliche Grundlage gibt es keine verbindlichen tariflichen Mindestbedingungen in den Einrichtungen“, mahnt Deutschlands größter Ärzteverband ein Umdenken bei den Arbeitgebern in ambulanten Einrichtungen an.

    Zugleich appelliert er an den Bundes- und die Landesgesetzgeber, im Rahmen der geplanten Krankenhausreform die ärztliche Weiterbildung zu stärken. „Jedes Reformkonzept muss auch die Weiterbildung als zentrale Voraussetzung für die Qualifikation der zukünftigen Ärztinnen und Ärzte abbilden“, fordert der Marburger Bund in seinem Positionspapier. Eine Reduzierung von Krankenhausstandorten, eine stärkere Spezialisierung sowie eine Ausweitung der Ambulantisierung bei unklarer Finanzierung können hingegen Engpässe an Weiterbildungsplätzen zur Folge haben.