• Kultusministern fehlt der Mut zu grundlegender Reform

    Pressemitteilung
    Neues Zulassungsverfahren zum Fach Medizin
    07.Dezember 2018
    „Die Kultusministerkonferenz der Länder hat einen Formelkompromiss zustande gebracht, wo einheitliche, strukturierte und transparente Vorgaben notwendig gewesen wären. Besonders enttäuschend ist für uns, dass die Länder keine Bereitschaft erkennen lassen, die Anzahl der Studienplätze im Fach Medizin merklich zu erhöhen“, kommentierte Victor Banas, Vorsitzender des Sprecherrates der Medizinstudierenden im Marburger Bund, den Beschluss der KMK zur Neuregelung der Vergabe von Medizinstudienplätzen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2017 eine grundlegende Reform des Zulassungsverfahrens angemahnt, die das Kriterium der Eignung bei der Auswahl von Studienbewerbern in den Vordergrund stellt und von einer Überbetonung der Abiturdurchschnittsnote im Auswahlverfahren der Hochschulen absieht. Zwar sollen nunmehr neben der Abiturnote zukünftig mindestens zwei schulnotenunabhängige Kriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen berücksichtigt werden, doch bleibt offen, wie die Länder diese Vorgabe ausgestalten.

    Noch schwerwiegender ist die Entscheidung der Länder, die Abiturbestenquote von 20 auf 30 Prozent zu erhöhen. Damit wird die Überbetonung der Abiturnote noch weiter verstärkt. „Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, Kriterien für die Berufseignung größeres Gewicht zu geben. Es wäre deshalb besser gewesen, die Kultusminister hätten den Mut gehabt, die bisherigen Hauptquoten zu einer neuen Hauptquote zusammenzuführen. In dieser neuen Quote wären die Ergebnisse des Schulabschlusses niedriger als bisher zu gewichten und weitere Auswahlkriterien mit entsprechender Aussagekraft, wie beispielsweise Sozialkompetenz und Motivation, stärker und möglichst bundeseinheitlich zu berücksichtigen“, erklärte Banas.

    Die neue Eignungsquote im Umfang von 10 Prozent anstelle der bisherigen Wartezeitquote von 20 Prozent ist deutlich zu niedrig angesetzt, um den damit verfolgten Zweck einer schulnotenunabhängigen Auswahl zu fördern. „Völlig inakzeptabel ist es, dass die Langzeitwartenden durch die jetzt vorgesehene Lösung faktisch mit leeren Händen dastehen. Die Übergangsfrist von zwei Jahren ist viel zu kurz bemessen, um diesen Bewerberinnen und Bewerbern noch eine Chance auf einen Studienplatz zu geben“, kritisierte Banas.

    Auch die Landarztquote könne allein schon aufgrund ihres Zwangscharakters keine Lösung sein. „Kein Bewerber kann bereits vor Aufnahme des Studiums sicher wissen, für welche Fachrichtung und Lebensplanung er sich nach Erhalt der Approbation entscheiden möchte“, so Banas.