• Marburger Bund: Transparenzgesetz zurücknehmen und vollständig überarbeiten

    Pressemitteilung
    Susanne Johna: „Beim Krankenhauspersonal nicht mit zweierlei Maß messen“
    19.Oktober 2023
    „Informationen über Leistungsangebote, Fallzahlen und personelle Ausstattung sollten leicht zugänglich und verständlich aufbereitet sein. Das versteht sich beinahe von selbst. Wir können aber nicht erkennen, dass dafür die geplanten Maßnahmen im Krankenhaus-Transparenzgesetz erforderlich und verhältnismäßig sind. Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzentwurf verfehlt das gesetzte Ziel und produziert bürokratische Mehrarbeit ohne relevanten Zusatznutzen“, kritisiert die 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, den heute zur abschließenden parlamentarischen Beratung anstehenden Entwurf für ein Krankenhaus-Transparenzgesetz.

    „Wenn der Bundesgesundheitsminister es mit dem Bürokratieabbau wirklich ernst meint, dann müssen die verfügbaren Daten automatisiert aus den Klinikinformationssystemen ausgeleitet werden, ohne dass es der Befassung bzw. Datengenerierung durch das am Patienten tätige Personal bedarf. Dies ist grundsätzlich möglich, da Daten jedes klinikinternen Controllings die personelle Ausstattung bezogen auf die einzelnen tätigen Berufsgruppen (Vollkräfte) und Kliniken (Kostenstellen) umfassen. Auch liegen zeitnah die an die Krankenkassen zu meldenden Behandlungsdiagnosen dort vor. Durch die Kombination dieser Daten lassen sich messbare und vergleichbare Indikatoren unverzüglich generieren, die auch quartalsweise Änderungen erkennbar werden lassen“, sagte Johna.

    Der Bundesgesundheitsminister müsse seine Ziele klar formulieren und in bewährter Weise den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einer Anpassung der Richtlinie zum Qualitätsbericht Krankenhäuser beauftragen. Es stelle sich im Übrigen die Frage, ob die Qualitätsberichte, die auf der Referenzdatenbank des G-BA zur Verfügung stehen, schlicht in der Öffentlichkeit zu wenig bekannt seien. Auf den Internetseiten des G-BA werde sehr genau beschrieben, was aus den Qualitätsberichten hervorgehe und wie Informationen über Suchmaschinen gefunden werden können.

    Johna nahm auch Bezug auf weitere Regelungen im Entwurf des Transparenzgesetzes, die den Krankenhäusern zusätzliche Liquidität verschaffen sollen. So ist eine frühzeitige Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal durch eine unterjährige Erhöhung des krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwerts vorgesehen. „Es ist richtig, den Krankenhäusern bei der Refinanzierung der Pflegepersonalkosten unter die Arme zu greifen. Wir verstehen allerdings nicht, warum Tariflohnsteigerungen angestellter Ärztinnen und Ärzte nicht dieselbe Berücksichtigung erfahren. Das birgt die ganz reale Gefahr von Stelleneinsparungen beim ärztlichen Personal mit entsprechend gravierenden Folgen für die Versorgung. Wer sich Qualitätsverbesserung auf die Fahnen geschrieben hat, darf bei der Refinanzierung von Personalkosten in der unmittelbaren Patientenversorgung nicht mit zweierlei Maß messen“, so die MB-Vorsitzende.