• Medizinstudierende im Pandemie-Einsatz sind unverzichtbar

    Pressemitteilung
    Marburger Bund begrüßt Verlängerung der BAföG-Ausnahmeregelung bei Tätigkeit in systemrelevanten Bereichen
    25.November 2021
    Einkommen von Medizinstudierenden aus Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen werden bis zum 31. März 2022 nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet. Für den Fortbestand dieser Regelung hatte sich der Marburger Bund auf seiner jüngsten Hauptversammlung in Berlin eingesetzt, weil durch die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite der bisherige Ausnahmetatbestand zu entfallen drohte. Durch die Verlängerung der Ausnahmeregelung ist sichergestellt, dass Medizinstudierende ihre Arbeit in Gesundheitsämtern oder in anderen pandemierelevanten Bereichen finanziell unbelastet weiterführen können.

    Viele Gesundheitsämter werden vor allem zur Besetzung von Spätdiensten sowie Wochenend- und Feiertagsschichten auch in den kommenden Monaten noch dringend auf die Mitarbeit von Studierenden angewiesen sein. Angesichts der ohnehin angespannten Personalsituation im Öffentlichen Gesundheitsdienst sind engagierte Medizinstudierende im Pandemie-Einsatz vielerorts unverzichtbar.

    „In Anbetracht der vierten Welle und der massiven Probleme bei der Kontaktnachverfolgung ist der Öffentliche Gesundheitsdienst mehr denn je auf Hilfe von Medizinstudierenden und anderen Freiwilligen angewiesen. Wir begrüßen sehr, dass diese Unterstützung weiterhin ermöglicht wird und die Arbeit der Studierenden damit auch Wertschätzung erhält: Schließlich wirken Medizinstudierende neben ihrem Studium abends und am Wochenende aktiv an der Eindämmung der Corona-Pandemie und anderer Infektionskrankheiten mit“, erklärte Pauline Graichen, Vorsitzende des Sprecherrates der Medizinstudierenden im Marburger Bund.

    Um den Medizinstudierenden und auch den Gesundheitsämtern Planungssicherheit zu geben, müsse die Bundesregierung gerade in Anbetracht des dynamischen Infektionsgeschehens frühzeitig vor Ablaufen der Frist Ende März eine Verlängerung der BAföG-Ausnahmeregelung bis Ende 2022 ermöglichen, betonte die Sprecherratsvorsitzende.