• Bezirk Hannover stellt sich für VKA-Tarifrunde auf

    04.Juli 2018
    Hannover
    Die Verhandlungen über die Leitwährung TV-Ärzte/VKA rücken näher. Auf der letzten Bundeshauptversammlung hat Marburger Bund-Vize Dr. Andreas Botzlar die Ideen der Kleinen Tarifkommission zur Fortentwicklung des MB-Flächentarifvertrages vorgestellt. Der Tarifvertrag der Krankenhäuser im Kommunalen Arbeitgeberverband läuft zum Jahresende 2018 aus und einige Ziele haben es in sich: kein Opt-out mehr, maximal 50 Stunden Vollarbeit in der Einzelwoche, kürzere und bestimmbare Bemessungs-, also Ausgleichszeiträume, und sehr viel höhere Zuschläge für ungünstige Arbeitszeiten. Auch mindestens zwei dienstfreie Wochenenden je Monat werden angeregt.
    Johannes Neimann, Bezirksvorsitzender Hannover
    Johannes Neimann, Bezirksvorsitzender Hannover

    Auf Veranstaltungen im KRH, in der MHH und auf der Juni-Bezirksversammlung in Hannover zeichneten die Mitglieder teils haarsträubende Bilder von der betrieblichen Realität: Dazu gehören Schattendienstpläne und Einspringlisten ebenso wie die fehlende betriebliche Mitbestimmung bei der Dienstplanung. Gesetzeskonforme Dienstplanung? Fehlanzeige.

    Gesundheitsschutz ist Patientenschutz

    Die Patientensicherheit wird vielerorts durch Überlastung und Übermüdung gefährdet. Die Ideen zur Tarifentwicklung zielen insgesamt auf einen besseren Gesundheitsschutz, indem Freizeitphasen zur Erholung gewährleistet werden. Dies sei kein Selbstzweck sondern gelebter Patientenschutz, betonte der Bezirksvorsitzende Johannes Neimann.

    Unser Rechtsanwalt Christian Dieck zeigte Durchsetzungsschwierigkeiten der Tarifnormen in der betrieblichen Realität auf und skizzierte Auswege. Auch die Anordnung sogenannter Einspringdienste unterläge der betrieblichen Mitbestimmung. Rechtsanwalt Dieck legte den Mitgliedern zunächst die Annahme der geänderten Planung und eine anschließende rechtliche Überprüfung mit Hilfe des Landesverbandes nahe.

    Ordnungsgeld für Arbeitgeber

    Noch wichtiger sei aber, dass die betrieblichen Mitbestimmungsgremien ihre betriebsverfassungsrechtlich zustehenden Ansprüche durchsetzten. Im gerichtlichen Verfahren könne so für zukünftige Verstöße ein Ordnungsgeld festgelegt werden. Gerade stark ökonomisch orientierte Arbeitgeber dürften erst einlenken, wenn Ordnungsgelder in relevanter Höhe drohten.

    Das Arbeitsgericht Braunschweig verurteilte im April beispielsweise Helios wegen rechtswidriger Dienstplan-Änderungen zu einem Ordnungsgeld von 135 000 Euro. Solche Unterlassungsansprüche könnten neben den Betriebsräten auch die Gewerkschaften selbst durchsetzen. Auf diese Weise könnte ohne Gefährdung der vertrauensvollen Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat der MB in die Bresche springen und entsprechende Urteile erstreiten. Betroffene und Betriebsräte können sich dazu gerne an den Landesverband wenden.

    Arbeitsbedingungen vor Entgelt

    Zu den Planungen der Kleinen Tarifkommission gab es neben weitere Anregungen insgesamt große Zustimmung der Anwesenden. Endlich müssten Tarifverträge stärker die Arbeitsbedingungen als das Entgelt in den Blick nehmen. Dafür werden ein breiter Rückhalt in der Ärzteschaft und ein starker Organisationsgrad in ihrer Gewerkschaft Marburger Bund erforderlich sein.

    Bitte nutzen Sie daher schon jetzt die Gelegenheit sich z.B. im Rahmen von Betriebsversammlungen zu vernetzen und Ihre Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Eine Möglichkeit zum Austausch mit dem Bezirksvorstand besteht auch jederzeit über die E-Mail-Adresse bezirk.hannover@mb-niedersachsen.de. Bitte merken Sie sich schon jetzt die Herbst-Bezirksversammlung am 7. November ab 19 Uhr  mit den Wahlen des Bezirksvorstandes und der Delegierten zur Hauptversammlung vor.