• Caritas: Gehaltseinigung unverzüglich übernehmen

    Pressemitteilung
    22.Juni 2018
    Hannover
    Am 14. Juni 2018 hat die Bundeskommission der Caritas neue Gehaltsregelungen für den nichtärztlichen Dienst beschlossen. Der Marburger Bund Niedersachsen fordert die unverzügliche Übernahme des Abschlusses für die Beschäftigten in den Caritas-Krankenhäusern in Bremen und Niedersachsen.

    Gerd Kappelmann, Vorstandsmitglied im Marburger Bund Niedersachsen und Mitglied der Regionalkommission Nord der Caritas macht deutlich: „Wir erwarten eine zeitgleiche Eins-zu-eins-Übernahme der Erhöhungen für die Kollegen in Pflege und Verwaltung. Eine Gleichstellung mit dem öffentlichen Dienst ist auch aufgrund des Drucks auf dem Arbeitsmarkt, der Konkurrenzfähigkeit und im Sinne der Patientensicherheit zwingend erforderlich. Da der Verhandlungstermin auf Wunsch der Dienstgeberseite vorgezogen wurde, scheint auch diese den Abschluss zeitgleich und unverändert übernehmen zu wollen.“

    Dazu müssen sich Dienstgeber- und Mitarbeiterseite in der Regionalkommission Nord der Caritas in ihrer Verhandlung am Montag, 25. Juni 2018, einigen. Für die Region Mitte hat die zuständige Kommission am 21. Juni 2018 den Abschluss unverändert umgesetzt.

    Der Abschluss gilt für die Beschäftigten im nichtärztlichen Dienst. Für die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern der Caritas wird im Jahr 2019 neu verhandelt.

    Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Er ist der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.

    Eckdaten:

    • Die 600 000 Beschäftigten in den rund 25 000 Caritas-Einrichtungen erhalten in drei Schritten bis 31.08.2020 zwischen 7,4 und 7,88 Prozent mehr Gehalt.
    • Damit bleibt die Caritas im Wesentlichen auf dem Niveau des Öffentlichen Dienstes.
    • In den unteren Lohngruppen erhalten die Beschäftigten zudem eine Einmalzahlung von 250 Euro.
    • Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wird im Krankenhausbereich der Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit in den Jahren 2019, 2020 und 2021 um jeweils einen Tag erhöht.
    • Die neue Regelung bildet jedoch nur den Rahmen für die Verhandlungen in den Regionen. Erst durch die Beschlüsse der jeweiligen Regionalkommissionen erhalten die Mitarbeitenden tatsächlich mehr Geld.
    • Weitere Details: http://www.akmas.de/aktuelles/tarifrunde-2018-alle-informationen/