• Durchbruch bei Pool? Kein Meilenstein in Sicht!

    MHH
    29.Mai 2019
    Hannover
    Die Zahlung von Poolgeldern an MHH-Mitarbeiter erfolgt seit 2013 nach einer Dienstvereinbarung zwischen Personalrat und Präsidium. Für Ärzte ist hier § 3 TV-Ä und § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 41 Nr. 2 TV-L gültig. Die Beteiligung an Einnahmen aus der Behandlung von Privat-Patienten soll laut dieser DV – zumindest bei den ab 2013 berufenen Abteilungsleitern – 25 Prozent der Erlöse ausmachen und nach transparenten Grundsätzen an die Mitarbeiter gezahlt werden. 

    Das Präsidium der MHH hat  im Januar 2019 diese Dienstvereinbarung zum Ende des Jahres gekündigt und die Zahlungsweise kurzfristig ohne Vorwarnung von monatlich auf quartalsweise umgestellt. Bei einigen Mitarbeitern wurde die Höhe der Beteiligung gekürzt. Dies hat zu sehr viel Unmut innerhalb der MHH geführt.

    In der Vergangenheit wurde durch das Präsidium entgegen der Dienstvereinbarung nicht bei allen Neuberufungen eine Poolbeteiligung in den Berufungsverhandlungen verankert. Weiterhin gibt es Kliniken, in denen trotz der Behandlung von Privatpatienten weniger als 25 Prozent bzw. gar keine Poolbeteiligung erfolgt. Berufsrechtlich sind allerdings alle Chefärzte verpflichtet nachgeordnete Mitarbeiter an den Einnahmen  aus privatärztlicher Liquidation zu beteiligen (Berufsordnung der ÄK Niedersachsen §29 Abs. 3).

    In diesem Jahr muss die Dienstvereinbarung zwischen Personalrat und Präsidium der MHH neu verhandelt werden, eine Berücksichtigung von Nicht-Ärzten wäre nach Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes möglich. Eine Beteiligung aller Kliniken mit „ Privat“-Einnahmen, sowie eine transparente Verteilung der Gelder in den Abteilungen unter Berücksichtigung von Verantwortung, Leistung und Erfahrung muss weiterhin das Ziel sein!

    Philip Bintaro, Bernd Bremer, Frank Dressler, Sabine Müllenmeister, Annette Sander, Neele Schepker (Ärztliche Mitglieder des Personalrats der MHH)