• Weg mit dem kirchlichen Sonderweg

    Hauptversammlung Niedersachsen
    05.Mai 2022
    Hannover
    (swa). Auf Antrag des Bezirksvorstandes Hannover verabschiedete die niedersächsische Hauptversammlung am 27. April die Forderung nach Abschaffung des Dritten Weges: Danach wird der Landesverband in allen Gremien auf Landes- und Bundesebene darauf hinwirken, dass der als Dritter Weg bezeichnete Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht abgeschafft wird. Das gilt für die Caritas ebenso wie für die Diakonie.
    Forderung der Hauptversammlung Niedersachsen: Schluss mit dem kirchlichen Sonderweg!
    Forderung der Hauptversammlung Niedersachsen: Schluss mit dem kirchlichen Sonderweg!

    Die Delegierten beschlossen außerdem, dass der Landesverband daraufhin wirken werde, dass der MB alle Krankenhäuser im sogenannten Dritten Weg zu Tarifverhandlungen auffordert.

    „Es ist an der Zeit, den Missbrauch der Sonderstellung der Kirchen zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu unterbinden. Tarife werden zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt, nicht in pseudoparitätischen Kommissionen ohne Verhandlungsmacht auf der Arbeitnehmerseite. Basis des kollektiven Mitbestimmungsrechtes ist das Betriebsverfassungsgesetz“, hieß es in der Antragsbegründung. Die Zuständigkeit der weltlichen Gerichtsbarkeit für alle arbeitsrechtlichen Fragen mit ihren Sanktionsmöglichkeiten müsse uneingeschränkt gelten.

    Im Nachgang unterstrich der Landesvorsitzende Hans Martin Wollenberg: „Der Dritte Weg ist nicht mehr zeitgemäß und muss abgeschafft werden. Es gab und es gibt für ihn keine vernünftige Begründung. Warum sollen Tarifverträge für Beschäftigte an konfessionellen Krankenhäusern anders zustande kommen als in kommunaler oder privater Trägerschaft?“

    Obwohl er sich persönlich konfessionell gebunden und seiner Kirche zugehörig fühle, finde er keine Begründung mehr für den Dritten Weg, betonte Wollenberg.

    Andreas Hammerschmidt, Zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen verdeutlichte: „Kirchliche Mitarbeitervertretungen dürfen rechtlich nicht anders gestellt sein als Betriebsräte. Die größte Ungerechtigkeit im Dritten Weg ist aber das fehlende Streikrecht. Es müssen genau die gleichen Regeln für die Beschäftigten wie in nicht-kirchlichen Betrieben gelten.“