• Poolbeteiligung nach MB-Tarifvertrag

    Meilenstein an der MHH
    27.März 2019
    Hannover (swa).
    Bei der Auszahlung der Poolbeteiligung geht die MHH neue Wege. Seit Januar erhalten die betroffenen Ärztinnen und Ärzte ihre Poolbeteiligung nicht mehr monatlich, sondern quartalsweise ausgezahlt. Hintergrund ist ein entsprechender Beschluss des Präsidiums.
    Gleichzeitig ist ein Meilenstein im Ringen um die Poolbeteiligung auf Basis des Marburger-Bund-Tarifvertrags erreicht.
    MHH setzt nach 13 Jahren Tarifvertrag komplett um

    Denn laut eines Schreibens des gesamten Hochschul-Präsidiums, in welchem eine Ressortzuständigkeit der Vizepräsidentin für Wirtschaftsverfügung und Administration, Andrea Aulkemeyer, besteht, erfolgt die „Poolbeteiligung der an der MHH angestellten. Ärztinnen und Ärzte … weiterhin nach Maßgabe von § 3 Abs. 3 TV-Ärzte bzw. § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 41 Nr. 2 TV-L.“ Erstmals wird damit bei der Berechnung der Poolbeteiligung der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL) zugrunde gelegt.

    Bernd Haubitz, Marburger-Bund-Mitglied und seit Jahrzehnten aktiv in den MHH-Gremien, erläutert: „Beim Ärztestreik 2006 habe ich mit anderen dafür gekämpft, die Poolbeteiligung mit in den Ärzte-Tarifvertrag aufzunehmen. Nach 13 Jahren setzt die MHH nun den Tarifvertrag komplett um!“

    Wenker unterstützte nachdrücklich

    Unterstützt hat den Vorstoß die Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, Martina Wenker. Sie gehört ebenso wie die Staatssekretärin des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, Sabine Johannsen, dem MHH-Hochschulrat an. Mit Nachdruck setzte sich Wenker auf der Sitzung des MHH-Hochschulrates am 6. März 2019 für die Interessen der nachgeordneten Ärzte der MHH ein und konnte damit entstandene Unklarheiten aus dem Weg räumen.